Weiterbildung zum/zur Notarfachangestellen im Bezirk der Westfälischen Notarkammer
Mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes wurde die bisherige Weiterbildung zum Fachwirt neu strukturiert. An ihre Stelle sind bundesweit einheitliche, moderne Fortbildungsabschlüsse getreten, die den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) berücksichtigen und die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung deutlich machen.
Für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und Notarfachangestellte bestehen folgende Aufstiegsfortbildungen:
1. Stufe: Geprüfte/r Berufsspezialist/in
2. Stufe: Bachelor Professional
3. Stufe: Master Professional
Der Berufsspezialist tritt an die Stelle des Abschlusses „Notarfachassistent/in“ und der Bachelor Professionell an die Stelle des Abschlusses „Notarfachwirt/in“.
Sofern Sie Interesse an einer der Weiterbildungen haben und auf der Suche nach einem entsprechenden Kurs sind, verweisen wir Sie gerne auf die Internetseite der Akademie für Notarfachkräfte www.akademie-notarfachkraefte.de.
Ab Sommer 2026 wird erstmals die Prüfung zum Berufsspezialist/in in dem Bezirk der Westfälischen Notarkammer abgenommen.
Weitere Fortbildungsangebote
Neben der Akademie für Notarfachkräfte bieten auch das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) und die Berliner Hochschule für Technik (BHT) entsprechende Lehrgänge an. Die Informationsflyer finden Sie nachfolgend.



