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auf der Internetpräsenz der Westfälischen Notarkammer

Hier finden Sie Informationen über die Westfälische Notarkammer und über das Berufsbild der Notarin / des Notars. Im Bereich Bürgerservice finden Sie Hinweise und Erklärvideos, falls Sie in naher Zukunft die Dienste einer Notarin oder eines Notars in Anspruch nehmen möchten. Unter Notarservice stellen wir Notarinnen und Notaren verschiedene Services zur Verfügung und geben Auskunft über Fortbildungsangebote. Sofern Sie sich dafür interessieren, Notarin oder Notar zu werden, finden Sie im Bereich Karriere ihre erste Anlaufstelle. Dort finden Sie ebenso Hinweise zum Berufsziel Notarfachangestellte/r und eine umfangreiche Stellenbörse.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Kammermitglieder

Die Westfälische Notarkammer gemeinsam mit der Gothaer als Versicherer mit langjähriger Erfahrung und Expertise in der Vermögensschaden-Haftpflicht, dem Notarversicherungsfonds sowie dem Notarversicherungsverein a.G. in Köln bietet ihren Mitgliedern ein exklusives Versicherungskonzept für die Absicherung der Haftpflichtrisiken aus der Notartätigkeit.

Die Notarkammer hat mit der Gothaer einen Gruppenvertrag abgeschlossen, dem alle Mitglieder der Westfälischen Notarkammer mit einem abgestuften Versicherungsschutz beitreten können. Der Gruppenvertrag zeichne sich nicht nur durch sehrt gute Konditionen aus, sondern insbesondere auch dadurch, dass der Notarversicherungsfonds in Köln die Sachverhaltsaufklärung und eine Bewertung angemeldeter Schäden übernimmt. Das Anwaltsrisiko sowie das einer Berufsausübungsgemeinschaft und deren Mitglieder kann zu Vorzugskonditionen ebenfalls bei der Gothaer versichert werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Unterlagen im internen Bereich der Homepage

Sollten Sie die Zugangsdaten für den internen Bereich der Homepage nicht zur Hand haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Westfälischen Notarkammer.

Neue Webseiten zur Gründung einer GmbH & eines Vereins und zu Online-Verfahren

Beabsichtigen Sie die Gründung einer GmbH?
Unter gmbh-gruenden.notar.de stellt die Bundesnotarkammer zahlreiche nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung.

Sie möchten einen Verein gründen?
Die rechtlich einwandfreie Gründung und Führung eines Vereins ist anspruchsvoll. Unter verein-gruenden.notar.de stellt die Bundesnotarkammer zahlreiche nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung.

Sie möchten einfach online zu Ihrem Notar gehen?
Zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch bequem digital und ortsunabhängig erledigen. Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten.
Unter online.notar.de können Sie sich über die notariellen Online-Verfahren informieren und direkt einen neuen Vorgang anlegen.

Neue Webseiten zum Beruf Anwalt & Notar

Sie möchten sich über den Beruf Anwalt & Notar informieren?

Unter www.berufswelt-notar.de erhalten Sie Einblick in die Berufswelt Anwalt & Notar, zu Beispiel Anwaltsnotar/in, Fachangestellte/r, Office Manager/in und Fachwirt/in.

Die Berufe werden von Berufsträgern vorgestellt, die ihre persönliche Geschichte und ihren Werdegang anschaulich beschreiben. Auch aktuelle Blogbeiträge und ein Jobportal finden Sie auf der Website.

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Pressemitteilungen / News

Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer (BNotK) finden sie hier.

Mit Vorsorgevollmacht den Immobilienverkauf rechtswirksam regeln

Publiziert am 12 June 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Der Verkauf von Immobilien wird häufig erforderlich, um die Kosten für einen Aufenthalt in einem Alten- oder Pflegeheim zu decken. Ist die betroffene Person aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr handlungsfähig, kann sie den Immobilienverkauf nicht eigenständig durchführen. Eine Vorsorgevollmacht schafft in solchen Fällen die rechtliche Grundlage, damit bevollmächtigte Personen den Verkauf rechtswirksam abwickeln können.

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Mit Vorsorgevollmacht den Immobilienverkauf rechtswirksam regeln
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Gefahr durch fehlerhafte Teilungserklärung

Publiziert am 26 May 2025 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Wer Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus werden möchte, kommt am Thema Teilungserklärung nicht vorbei. Dieses Dokument legt verbindlich fest, wie ein Gebäude und das dazugehörige Grundstück zwischen den Eigentümern aufgeteilt sind, und bildet damit die Basis für die Eintragung im Grundbuch. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass die Angaben in der Teilungserklärung von der tatsächlichen Bauausführung abweichen können. Für Käufer kann das insbesondere dann zum Problem werden, wenn unklar ist, ob die erworbene Wohnfläche rechtlich Teil des eigenen Besitzes ist.

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Gefahr durch fehlerhafte Teilungserklärung
Die Teilungserklärung legt fest, was Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum werden soll. © Foto: PATINO_shutterstock.com

Steuerberater-, Rechtsanwalts- und Notarkammern informieren über das Erben und Vererben

Publiziert am 13 May 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wie lässt sich ein Unternehmen rechtssicher und steueroptimiert vererben? Diese Frage stand im Mittelpunkt des diesjährigen Erbrechtstags 2025 bei der IHK zu Lübeck. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, Notariat, Steuerberatung und Unternehmensführung beleuchteten die zahlreichen Fallstricke, die bei der Unternehmensnachfolge lauern – und zeigten praktikable Lösungen auf.

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Steuerberater-, Rechtsanwalts- und Notarkammern informieren über das Erben und Vererben
Beim Erbrechtstag 2025 der IHK zu Lübeck stand das Vererben von Unternehmen im Fokus, mit rechtssicheren und steueroptimierten Lösungen. © Foto: AzetPR