Fortbildungsangebote

Gemäß § 14 Abs. 6 BNotO hat sich der Notar in dem für seine Amtstätigkeit erforderlichen Umfang fortzubilden. Auf Anfrage der Notarkammer ist er verpflichtet, über die Erfüllung seiner Fortbildungspflicht zu berichten. Rechtsanwälte, die die notarielle Fachprüfung erfolgreich absolviert haben, müssen gem. § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO ab dem auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung folgenden Kalenderjahr im Umfang von jährlich mindestens 15 Zeitstunden an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen der Notarkammern oder der Berufsorganisationen teilnehmen.

Der Kriterienkatalog zur Feststellung der notarspezifischen Ausrichtung von Fortbildungsveranstaltungen, den die Bundesnotarkammer in Abstimmung mit den Landesjustizverwaltungen im Bereich des Anwaltsnotariats entwickelt hat, steht im Bereich „Notarservice“ als berufsrechtliche Regelung zum Abruf bereit.

Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über alle Fortbildungsveranstaltungen, die die Westfälische Notarkammer anbietet. Die notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen sind gesondert ausgewiesen.

12. Dezember 2025 | 10:00 - 14:30 Uhr

Neues im Notariat - Online-Seminar (Veranstaltung im Sinne von § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO)

Seminar-Nummer

124 - 80-00059/25

Veranstaltungsort

Zoom


Referent:

  • Sandkühler Christoph

Gebühren

Für Mitglieder
90 €

Für Nicht-Mitglieder
90 €

Zielgruppen:

  • Notarinnen und Notare
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Notariat

Verfügbarkeit und Buchung

88 Plätze frei
Teilnehmeranzahl gesamt: 300

14. Januar 2026 | 10:00 - 14:30 Uhr

Neues im Notariat - Online-Seminar (Veranstaltung im Sinne von § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO)

Seminar-Nummer

125 - 80-00060/25

Veranstaltungsort

Zoom


Referent:

  • Sandkühler Christoph

Gebühren

Für Mitglieder
90 €

Für Nicht-Mitglieder
90 €

Zielgruppen:

  • Notarinnen und Notare
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Notariat

Verfügbarkeit und Buchung

153 Plätze frei
Teilnehmeranzahl gesamt: 300

27. Februar 2026 | 09:00 - 16:30 Uhr

Aktuelle Probleme der notariellen Vertragsgestaltung im Immobilienrecht 2025/2026 (Veranstaltung im Sinne von § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO)

Seminar-Nummer

131/2025

Veranstaltungsort

Bochum, DAI-Forum Metropole Ruhr und Live-Übertragung im DAI eLearning Center


Referenten:

  • Herrler Sebastian
  • Hertel Christian
  • Kesseler Christian

Gebühren

Für Mitglieder
275 €

Für Nicht-Mitglieder
365 €

Zielgruppen:

  • Notarinnen und Notare
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Notariat

Beschreibung:

6 Zeitstunden - mit Nachweis nach § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO

 

Anmeldung

Melden Sie sich bitte AUSSCHLIESSLICH online auf www.anwaltsinstitut.de an.

 

Hinweis

Es gelten die Teilnahmebedingungen des DAI. Diese sind abrufbar unter: www.anwaltsinstitut.de/teilnahmebedingungen

 

Inhalt

Die Veranstaltung, die zu den erfolgreichsten Tagungen des Fachinstituts für Notare gehört, wendet sich an Notare und angehende Notare. Sie greift aktuelle Probleme und Fragestellungen auf, die sich für die Vertragsgestaltung im Immobilienrecht 2025/2026 hauptsächlich aufgrund neuer Rechtsprechung, aber auch aus der Gutachtenpraxis des DNotI ergeben haben. Die Referenten verbinden die Darstellung der Fälle mit Lösungsvorschlägen für die notarielle Praxis, und zwar unter besonderer Berücksichtigung von praxisnahen Formulierungsmustern. Damit wird die erfolgreiche Konzeption der Veranstaltungen in den vergangenen Jahren mit neuen, aktuellen Themen fortgesetzt.

 

Den Veranstaltungen liegt auch 2026 eine ausführliche Tagungsunterlage mit praxisnahen Lösungs- und Formulierungsvorschlägen zugrunde. Einige Zeit nach der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer das im Kostenbeitrag enthaltene eBook Herrler/Hertel/Kesseler: „Aktuelles Immobilienrecht 2026“ aus dem Verlag C.H.Beck, das eng mit der Tagungsreihe verbunden ist und die Fragen und Diskussionen aus den Seminaren aufgreift.

 

Live-Stream und Präsenz

Diese Fortbildung findet als Hybrid-Veranstaltung statt. Sie haben die Wahl: Nehmen Sie online im DAI eLearning Center oder vor Ort teil. Natürlich haben Sie als Online-Teilnehmer/in ebenso die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referenten zu stellen. Wir begleiten Sie in einem Textchat durch die Veranstaltung und bringen Ihre Fragen in die Veranstaltung ein. Während der Vorträge verfolgen Sie in Ihrem Browser die Referenten im Video, die Präsentationsfolien sowie die Interaktion im Chat.

 

Arbeitsprogramm

A. Grundstückskaufvertrag I. Teilflächenverkauf 1. Fälligkeit des Übereignungsanspruchs und damit Verjährungsbeginn sind unabhängig von der Vermessung

OLG Nürnberg, Urt. v. 29.04.2025 – 3 U 2107/24,
BeckRS 2025, 12693 = MDR 2025, 1058

2. Belastungsvollmacht bei Teilflächenverkauf bevollmächtigt i.d.R. nicht zu Belastung des Gesamtgrundstücks

OLG Brandenburg, Beschl. v. 7.10.2024 – 5 W 87/24,
DNotI-Report 2025, 75 = RNotZ 2025, 303

II. Auslegung eines vertraglichen Rücktrittsrechts

· BGH, Urt. v. 28..02.2025 - V ZR 246/23

III. Betreuungsgerichtliche Genehmigung · Getrennte Genehmigung für Finanzierungsgrundschuld erforderlich, auch wenn der genehmigte Kaufvertrag bereits eine Finanzierungsvollmacht enthält

OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.12.2024 – 20 W 130/24,
FamRZ 2025, 1231 = FGPrax 2025, 99 = RNotZ 2025, 222 = Rpfleger 2025, 272.

IV. Sachmängel V. Mietervorkaufsrecht auch bei Verkauf von zu Wohnzwecken genutztem Teileigentum

· BGH, Urt. v. 21.05.2025 - VIII ZR 201/23,
BWNotZ 2025, 239 m.Anm. Steuer = NJW-Spezial 2025, 513 m. Anm. Drasdo = RNotZ 2025, 409.

B. Bauträgervertrag I. Verzug des Bauträgers   · Bereits verwirkter Anspruch auf Vertragsstrafe bleibt auch nach Rücktritt wegen Verzugs bestehen.
BGH, Urt. v. 22.05.2025 - VII ZR 129/24,
NJW 2025, 2401 = ZNotP 2025, 255. II. Abschlagszahlungen · Kammergericht: Abnahmereife genügt für vollständige Fertigstellung

KG, Urt. v. 27.5.2025 – 21 U 44/22,
ZfIR 2025, 374.

III. Abnahme 1. Erklärte Abnahme ist auch wirksam, wenn der Bau noch nicht vollständig fertiggestellt war (hier bzgl. Außenanlagen und Gemeinschaftseigentum)

OLG Braunschweig, Beschl. v. 17.2.2025 – 8 U 29/24,
MDR 2025, 1060

2. OLG Stuttgart: Bei unwirksamer Abnahme verjähren Mängelansprüche spätestens nach 15 Jahren

OLG Stuttgart, Urt. v. 13.5.2025 – 10 U 4/25,
BauR 2025, 1398 = BWNotZ 2025, 213.

IV. Änderungsvollmacht des Bauträgers 1. Kammergericht: Inhaltliche Begrenzung der Änderungsvollmacht erforderlich, aber keine Begrenzung der Anlässe der Verwendung

Kammergericht, Urt. v. 23.04.2025 - 21 U 156/23,
(Revision BGH anhängig - V ZR 91/25)

2. Haftung des Notars bei Missbrauch einer auf eine Notarstelle beschränkten Vollmacht

BGH, Urt. v. 08.05.2025 - III ZR 398/23

V. Sachmängel · Mängelanspruch wegen schwierigen Einparkens in Tiefgaragenstellplatz nicht durch vorherige Besichtigung und Bereitstellung der Pläne ausgeschlossen

KG, Urt. v. 12.3.2025 – 21 U 138/24,
BauR 2025, 1088 = NJW-RR 2025, 626.

C. Überlassungsvertrag u. ä. I. Notar haftet bei vorzeitiger Löschung der Rückauflassungsvormerkung

· BGH, Beschl. v. 24.04.2025 - III ZR 18/24,
ZfIR 2025, 356 m.Anm. Zimmer

II. OLG Düsseldorf: Schwiegerkind kann seine minderjährigen Kinder gegenüber den Großeltern vertreten

· OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.3.2025 – 3 W 9/25

D. Wohnungseigentum und Erbbaurecht I. Teilungserklärung 1. Aufhebung einer (einzelnen) substanzlosen Einheit durch Übertragung der Miteigentumsanteile auf andere Einheiten  

OLG Brandenburg, Beschl. v. 28.3.2025 – 5 W 62/24

2. Zustimmungsvorbehalt zugunsten der „Mehrheit der Wohnungseigentümer“  

KG, Beschl. v. 30.1.2025 – 1 W 21/24

II. Änderung der Kostenverteilung 1. Privilegierung ohne sachlichen Grund kann durch Mehrheitsbeschluss geändert werden

BGH, Urt. v. 14.2.2025 – V ZR 128/23

2. Von Gemeinschaftsordnung vorgesehene Kostentrennung kann nicht ohne Sachgrund durch Beschluss ausgehebelt werden

BGH, Urt. v. 14.2.2025 – V ZR 236/23

3. Beschluss über Änderung der Kostenverteilung erwächst in Bestandskraft

BGH, Urt. v. 15.11.2024 – V ZR 239/23

III. Bauliche Veränderung 1. Durchbruch durch tragende Wand oder Außenfassade

BGH, Urt. v. 14.2.2025 – V ZR 86/24

2. Grundsätzlich nur unmittelbare Auswirkungen bei Entscheidung über bauliche Veränderung berücksichtigen

BGH, Urt. v. 28.3.2025 – V ZR 105/24

3. Haftung des Wohnungseigentümers für bauliche Veränderungen des Mieters

BGH, Urt. v. 21.03.2025 - V ZR 1/24

IV. Organisation der Wohnungseigentümergemeinschaft Entziehung · Wahl des Bürgermeisters in Verwaltungsbeirat gilt als Wahl der Gemeinde

BGH, Urt. v. 4.7.2025 – V ZR 255/24

V. Entziehung des Wohnungseigentums

· BGH, Urt. v. 4.7.2025 – V ZR 77/24

VI. Beschlussfassung in Bruchteilsgemeinschaft

· BGH, Urt. v. 29.4.2025 – II ZR 47/24

E. Allgemeines Grundstücksrecht, beschränkte dingliche Grundstücksrechte I. Rechtsprechungsänderung: Weiter Verwendungsbegriff

· Errichtung eines Gebäudes auf fremdem Grundstück ist immer Verwendung i.S.d. Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses
BGH, Urt. v. 14.3.2025 – V ZR 153/23

II. Nachbarrecht 1. Eine Hecke bleibt eine Hecke, egal wie hoch sie ist

BGH, Beschl. v. 28.3.2025 – V ZR 185/23

2. Wuchshöhe bemisst sich nach natürlichem Geländeniveau am Ort der Anpflanzung

BGH, Urt. v. 27.6.2025 – V ZR 180/24

III. Notwegerecht erfasst auch Zufahrt zum Parken von Kfz

· BGH, Urt. v. 14.3.2025 – V ZR 79/24

IV. Dienstbarkeiten   1. Bestimmtheit einer Unterlassungsdienstbarkeit  

OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.02.2025 - 15 W 200/25

2. Erlöschen einer Dienstbarkeit zum Unterlassen des Bieraussschanks

OLG Nürnberg, Beschl. v. 3.4.2025 – 3 U 2360/24,

V. Grundpfandrechte F. Grundbuchrecht I. Wieder einmal: Vorverstorbener Veräußerer 1. Erlöschen der von Betreuungsbehörde beglaubigten Vollmacht nur bei konkreten Anhaltspunkten für Tod des Vollmachtgebers zu prüfen

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 04.12.2024 – 5 W 41/24

2. Auch Alleinerbe kann sich auf transmortale Vorsorgevollmacht berufen

OLG Brandenburg, Beschl. v. 08.01.2025 - 5 W 116/24,
FGPrax 2025, 53 = Rpfleger 2025, 259 = ZEV 2025, 473.

3. Voreintragung des Erben auch bei Verwendung transmortaler Vollmacht erforderlich

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 04.04.2025 - 5 W 14/25,
FGPrax 2025, 153 = RNotZ 2025, 430

4. Transmortale Vollmacht ermöglicht zwar Auflassung, aber nicht Erbauseinandersetzung

OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.11.2024 – 8 W 303/24,
DNotZ 2025, 531 = NJW-RR 2025, 523 = RNotZ 2025, 348 = ZEV 2025, 326.

II. Erbfolge im Grundbuch 1. Erbnachweis bei Pflichtteilsstrafklausel

KG, Beschl. v. 28.1.2025 – 1 W 37/25

2. Nacherbenvermerk kann guten Glauben nur zerstören, nicht begründen

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.11.2024 – 19 W 49/24 (Wx)

3. Löschung des Nacherbenvermerks

OLG Bremen, Beschl. v. 03.07.2025 – 3 W 6/25

III. Auch Miterbe an Miteigentumsanteil kann Teilungsversteigerung beantragen

· BGH, Beschl. v. 30.3.2025 – V ZB 63/23

IV. Gesellschaften und Verein 1. GbR: Es gibt keine Ausnahme vom Voreintragungsgrundsatz

BGH, Beschl. v. 3.7.2025 – V ZB 17/24,
MDR 2025, 1199 = WM 2025, 1510 = ZIP 2025, 1986.

2. Nachweis der Vertretungsbefugnis einer englischen Limited

KG, Beschl. v. 1.7.2025 – 1 W 140/25

3. Anforderungen an Erbnachweis bei noch unter dem Namen der Gesellschafter eingetragener GbR gelten auch für Richtigstellung des Grundbuchs auf eGbR

OLG München, Beschl. v. 5.5.2025 – 34 Wx 93/25 e

4. Auch nicht eingetragener Idealverein ist grundbuchfähig V. Amtslöschung (§ 53 GBO) · Voraussetzungen für inhaltliche Unzulässigkeit bestimmen sich nach Zeitpunkt der Grundbucheintragung

BGH, Beschl. v. 13.2.2025 – V ZB 26/23

G. Öffentliches Recht und Steuerrecht I. Genehmigungserfordernisse 1. Veräußerung von Erbanteilen ist in Umgehungsfällen auch genehmigungspflichtig, wenn der Nachlass aus landwirtschaftlichen Grundstücken besteht

BGH, Beschl. v. 09.05.2025 – BLw 2/24

2. Aufteilung in Wohnungseigentum unter Verstoß gegen vorläufige Untersagung

BGH, Urt. v. 20.12.2024 – V ZR 277/23

II. Öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte 1. Nur Aufhebung des Kaufvertrages vor dessen Wirksamwerden verhindert Vorkaufsfall, nachträgliche Aufhebung beseitigt ihn nicht

BGH, Urt. v. 11.04.2025 – V ZR 194/23,
MDR 2025, 919 = NZM 2025, 547 = RNotZ 2025, 404 = WM 2025, 1206 = ZNotP 2025, 224.

2. Wird Verwaltungsakt über Vorkaufsrechtsausübung nicht angefochten, erwächst er in Bestandskraft

OLG Hamm, Beschl. v. 1.10.2024 – 22 U 83/24,
NVwZ-RR 2025, 374 = RNotZ 2025, 178.

 

III. Baulast begründet keine zivilrechtliche Nutzungsbefugnis

1. BGH, Urt. v. 24.1.2025 – V ZR 51/24

2. BGH, Urt. v. 27.6.2025 – V ZR 150/24

H. Beurkundungs- und Verfahrensrecht · Beurkundung 1. Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeit kommt nach Grundbucheintragung zu spät

BGH, Beschl. v. 7.11.2024 – V ZB 6/24

2. OLG Brandenburg: Offensichtliche Unrichtigkeit kann nur berichtigt werden, wenn Fehler auch Außenstehenden erkennbar ist (wohl enger als h.M.)

OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.6.2025 – 5 W 82/24

3. Wird vorläufiger Rechtsschutz bei notariellem Vorbescheid abgelehnt, muss Notar für Vollzug nicht Entscheidung über Rechtsmittel abwarten

BGH, Beschl. v. 5.6.2025 – V ZB 37/24

 

 

Es werden noch Entscheidungen aus der zweiten Jahreshälfte 2025 dazukommen (oder auch bisher vorgesehene Entscheidungen wegfallen).

Voraussichtlich wird gegen Jahresende eine aktualisierte Themenliste eingestellt.

Stand: 15.09.2025

 

Verfügbarkeit und Buchung


Seminaranmeldung ist nicht möglich.

Fortbildungsangebote Deutsches Anwaltsinstitut e.V. (DAI)

Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut, Fachinstitut für Notare:

www.anwaltsinstitut.de/notk-westfalen