Fortbildungsangebote

Gemäß § 14 Abs. 6 BNotO hat sich der Notar in dem für seine Amtstätigkeit erforderlichen Umfang fortzubilden. Auf Anfrage der Notarkammer ist er verpflichtet, über die Erfüllung seiner Fortbildungspflicht zu berichten. Rechtsanwälte, die die notarielle Fachprüfung erfolgreich absolviert haben, müssen gem. § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO ab dem auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung folgenden Kalenderjahr im Umfang von jährlich mindestens 15 Zeitstunden an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen der Notarkammern oder der Berufsorganisationen teilnehmen.

Der Kriterienkatalog zur Feststellung der notarspezifischen Ausrichtung von Fortbildungsveranstaltungen, den die Bundesnotarkammer in Abstimmung mit den Landesjustizverwaltungen im Bereich des Anwaltsnotariats entwickelt hat, steht im Bereich „Notarservice“ als berufsrechtliche Regelung zum Abruf bereit.

Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über alle Fortbildungsveranstaltungen, die die Westfälische Notarkammer anbietet. Die notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen sind gesondert ausgewiesen.

Fortbildungsangebote Deutsches Anwaltsinstitut e.V. (DAI)

Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltsinstitut, Fachinstitut für Notare:

www.anwaltsinstitut.de/notk-westfalen