Pressemitteilungen / News

So können Sie die Erbfolge in der Patchworkfamilie selbst regeln

Publiziert am 27 February 2026 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. In einer Patchworkfamilie ist die Regelung des eigenen Erbes besonders wichtig. Dennoch kümmern sich viele nicht aktiv um ihren Nachlass und vertrauen auf die gesetzliche Erbfolge. Das ist ein Risiko, denn diese entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen. Ohne Testament oder Erbvertrag kann es zum Beispiel passieren, dass der überlebende Partner aus der zweiten Ehe nicht wie gewünscht ausreichend abgesichert ist oder Vermögen später sogar an Verwandte des Stiefvaters oder der Stiefmutter übergeht. Wer dies vermeiden und sicherstellen möchte, dass das eigene Erbe in der Patchworkfamilie in die richtigen Hände gelangt, sollte seinen Nachlass frühzeitig durch ein Testament oder einen Erbvertrag regeln.

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So können Sie die Erbfolge in der Patchworkfamilie selbst regeln
Frühzeitiger Rat beim Erben lohnt sich besonders für Patchworkfamilien. © Foto: Saveliev Dmytro_shutterstock.com

Großer Andrang beim Verbrauchertag „Erben und Vererben – Streit vermeiden“ in Neumünster

Publiziert am 26 February 2026 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Auf großes Interesse stieß der gemeinsame Verbrauchertag der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer und der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein am 4. Februar 2026 im Tuch + Technik Textilmuseum. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich aus erster Hand über rechtliche und steuerliche Fragen rund um Nachlassplanung, Testament und Erbfolge zu informieren. Nach der Begrüßung durch Andreas Kühnelt, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht und Mediator führte der Journalist Burkhard Plemper als Moderator durch den Abend und leitete nach den Fachvorträgen in eine ausführliche Fragerunde über.

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Großer Andrang beim Verbrauchertag „Erben und Vererben – Streit vermeiden“ in Neumünster
v.l.n.r: Burkhard Plemper, Moderation, Stephan Aldag, Steuerberater, Andreas Kühnelt, Rechtsanwalt und Notar sowie Rechtsanwalt und Notar Holger Schützhoff © Foto: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

So schnell können Regelungen im Testament sittenwidrig sein

Publiziert am 16 February 2026 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Die Versuchung ist groß, ein Erbe an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Bisweilen wünschen verheiratete Erblasser, dass der länger lebende Ehepartner später nur erbt, wenn er nicht nochmal heiratet. In anderen Fällen sollen Enkel ihren Erbteil nur erhalten, wenn sie die Großeltern regelmäßig besuchen. Solche Vorgaben bergen jedoch rechtliche Risiken: Werden im Testament zu weitreichende Bedingungen aufgestellt, besteht die Gefahr, dass ein Gericht sie für ungültig erklärt. Erklärt ein Gericht die betreffenden Klauseln für unwirksam, bleibt das Erbe in der Regel dennoch bestehen. Rechtssichere testamentarische Regelungen dürfen weder sittenwidrig sein, noch das Pflichtteilsrecht verletzen.

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So schnell können Regelungen im Testament sittenwidrig sein
Bei der Erstellung eines Testaments sollte darauf geachtet werden, dass es keine sittenwidrigen Bedingungen enthält. © Gustavo Fring_pexels.com

Großes Interesse an Vorsorge: 180 Gäste informieren sich in Reinbek über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Publiziert am 05 February 2026 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Rund 180 Bürgerinnen und Bürger folgten am 21. Januar der Einladung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und des Krankenhauses Reinbek St. Adolf-Stift zu einer Informationsveranstaltung rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Unter dem Titel „Selbst bestimmen, bevor andere entscheiden“ beleuchteten Fachleute aus Recht, Medizin und Seelsorge, wie persönliche Wünsche rechtssicher formuliert und im Ernstfall auch umgesetzt werden können.

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Großes Interesse an Vorsorge: 180 Gäste informieren sich in Reinbek über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
v.l.n.r. Burkhard Plemper, Moderation, Dr. Jürgen Krüger, Rechtsanwalt und Notar, Frauke Rörden, Pastorin und Krankenhausseelsorgerin, Dr. Timo Rath, Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin © Foto: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Veranstaltungshinweis: Erben und Vererben – Streit vermeiden

Publiziert am 28 January 2026 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Nachlassfragen werden häufig lange aufgeschoben. Dabei werden steuerliche Belastungen unterschätzt oder letztwillige Verfügungen nicht eindeutig formuliert. Die Folgen solcher Versäumnisse zeigen sich jedoch erst im Erbfall. Unklare Regelungen im Testament oder Erbvertrag können dann schnell zu Konflikten führen, die sich kaum noch auflösen lassen. Vorausschauende Nachlassplanung bedeutet daher vor allem, rechtliche Klarheit zu schaffen und persönliche Vorstellungen verbindlich festzulegen.

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Veranstaltungshinweis: Erben und Vererben – Streit vermeiden
Unklare Nachlassregelungen beim Erben führen häufig zu Konflikten, ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. © Foto: Edmond Dantès

Intelligent vorsorgen mit einem Übertragungsvertrag

Publiziert am 28 January 2026 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Die Gesellschaft wird älter, und damit nehmen auch die Herausforderungen für die persönliche Vorsorge zu. Fragen rund ums Wohnen im Alter und die Finanzierung der eigenen Lebenssituation sollten daher rechtzeitig geklärt werden. Wer sich früh damit beschäftigt, schafft eine wichtige Grundlage für die spätere finanzielle Sicherheit. Ein Übertragungsvertrag, im Volksmund auch „Generationenvertrag“ genannt, kann helfen, sich für das Alter abzusichern.

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Intelligent vorsorgen mit einem Übertragungsvertrag
Mit Fragen zur Altersvorsorge sollte man sich schon frühzeitig beschäftigen. © Foto: Ambrophoto_shutterstock.com

Kinderlose Ehe – wer erbt?

Publiziert am 13 January 2026 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Zu den möglichen Erben gehören dann nahe Angehörige wie Kinder, Enkel oder der noch lebende Ehegatte. Wer diese Aufteilung seines Nachlasses nicht wünscht und eine oder mehrere bestimmte Personen von vornherein von der Erbfolge ausschließen möchte, muss eigene erbrechtliche Regelungen treffen und seinen letzten Willen eindeutig festhalten.

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Kinderlose Ehe – wer erbt?
Wenn ein Ehepartner stirbt, ohne eigene Kinder zu hinterlassen, ist der länger lebende nur in den seltensten Fällen Alleinerbe. © Foto: Pavel Danilyuk

Veranstaltungshinweis: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich erklärt

Publiziert am 05 January 2026 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Jeder Mensch soll frei bestimmen, wie er seinen Lebensabend verbringen möchte und welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Was aber, wenn ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Altersschwäche Ihnen die Fähigkeit nimmt, selbst zu entscheiden und Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln? Weiß ein Dritter wirklich, was in Ihrem Sinne ist?

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Veranstaltungshinweis: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich erklärt
Die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ermöglicht, selbst zu bestimmen, bevor andere entscheiden. Foto: KI-generiert

Kann ich jemanden enterben?

Publiziert am 12 December 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Zu den möglichen Erben gehören dann nahe Angehörige wie Kinder, Enkel oder der noch lebende Ehegatte. Wer diese Aufteilung seines Nachlasses nicht wünscht und eine oder mehrere bestimmte Personen von vornherein von der Erbfolge ausschließen möchte, muss eigene erbrechtliche Regelungen treffen und seinen letzten Willen eindeutig festhalten.

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Kann ich jemanden enterben?
Erblasser können bei der Bestimmung der zukünftigen Erben von der gesetzlichen Reihenfolge abweichen. © Foto: Pixabay_pexels.com

Schenkungen oder Vermögensübertragungen: Steuerfreibetrag in der Ehe optimal nutzen

Publiziert am 26 November 2025 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Eheleute können Schenkungen nutzen, um einander bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen und gegebenenfalls legal Steuern zu sparen. Schenkungen ab 500.000 € sind allerdings auch unter Eheleuten steuerpflichtig, mit bestimmten Ausnahmen für das Familienheim. Wird während der Ehe jedoch Gütertrennung vereinbart, endet die Zugewinngemeinschaft und ein etwaiger Zugewinnausgleich ist steuerfrei übertragbar, auch wenn der Betrag über 500.000 € liegt. Die Vereinbarung einer Gütertrennung ist nur mit einem notariell beurkundeten Ehevertrag möglich. 

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Schenkungen oder Vermögensübertragungen: Steuerfreibetrag in der Ehe optimal nutzen
Schenkungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind bis zu einem Freibetrag steuerbefreit. © Potstock_shutterstock.com

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