Pressemitteilungen / News

Vertrauen stärken, statt Ängste schüren: Ein Plädoyer für eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik

Publiziert am 16 April 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Am 26. März lud die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zur diesjährigen Podiumsdiskussion nach Kiel. Unter dem Titel „Verzerrte Wahrnehmung der inneren Sicherheit“ diskutierten namhafte Experten über das Spannungsfeld zwischen tatsächlicher und gefühlter Kriminalität.

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Vertrauen stärken, statt Ängste schüren: Ein Plädoyer für eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik
Am 26. März veranstaltete die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer eine Podiumsdiskussion zum Thema „Verzerrte Wahrnehmung der inneren Sicherheit“. © Foto: AzetPR

Ehevertrag: Finanzielle Vorsorge in der Partnerschaft

Publiziert am 14 April 2025 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Viele Menschen verbinden einen Ehevertrag ausschließlich mit dem Gedanken an eine mögliche Trennung. Eine solche schriftliche Vereinbarung kann aber auch während einer glücklichen Ehe von Nutzen sein und für beide Partner Sicherheit schaffen. Sollte die Beziehung dennoch eines Tages enden, erweist sich ein gut durchdachter Ehevertrag oft als hilfreich. Die klaren Regelungen können in einer emotional belastenden Zeit für Transparenz sorgen und beiden Partnern den Weg in einen neuen Lebensabschnitt erleichtern.

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Ehevertrag: Finanzielle Vorsorge in der Partnerschaft
Im Falle einer Scheidung schafft der Ehevertrag Klarheit und macht Vieles einfacher. © Foto: ViDi Studio_shutterstock.com

So verhindern Sie, dass der Ex-Partner miterbt

Publiziert am 31 March 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. In einem Testament kann und sollte nicht nur festgelegt werden, wer etwas erbt. Viele Alleinerziehende, die minderjährige Kinder haben, möchten zum Beispiel verhindern, dass der andere Elternteil später Zugriff auf das Erbe erhält. Genau diese Gefahr besteht.

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So verhindern Sie, dass der Ex-Partner miterbt
Alleinerziehende können im Testament regeln, wer Vormund wird – und verhindern, dass der Ex-Partner das Erbe minderjähriger Kinder verwaltet. © Foto: Andrea Piacquadio_pexels.com

Grundschuld löschen: Was nach der Kreditrückzahlung zu tun ist

Publiziert am 12 March 2025 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Nach vollständiger Tilgung eines Immobilienkredits stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Dieser Schritt markiert die erfolgreiche Rückzahlung des Darlehens, bedeutet jedoch nicht das vollständige Ende der Geschäftsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Immobilieneigentümer. Ein wesentlicher Aspekt bleibt häufig unbeachtet: Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld existiert weiterhin.

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Grundschuld löschen: Was nach der Kreditrückzahlung zu tun ist
Wer seine Immobilie abbezahlt hat, erhält von der Bank die Löschungsbewilligung. Der Eigentümer sollte die Grundschuld nun löschen. © Foto: Africa Studio_shutterstock.com

Veranstaltung: Erfolgreiche Unternehmensnachfolge und Erbschaftsplanung

Publiziert am 11 March 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Den meisten Menschen fällt es schwer, sich mit dem eigenen Tod und dessen Folgen zu befassen. Auch viele Unternehmer hadern damit, rechtzeitig die Unternehmensnachfolge zu regeln. Dabei stehen neben der Erhaltung des Lebenswerks die eigene Altersversorgung, die Altersversorgung der Familie und zahlreiche Arbeitsplätze auf dem Spiel. Es ist deshalb sinnvoll, sich über eine geeignete letztwillige Verfügung Gedanken zu machen. Andernfalls könnte im Falle des unerwarteten Todes der komplette Betrieb stillstehen oder eine Person die Nachfolge antreten, die hierfür nicht geeignet ist. Wie aber lässt sich zuverlässig steuern, wer das Unternehmen übernimmt, und Streit hierüber vermeiden? Wie können die Verbliebenden sinnvoll abgesichert werden? Wie wird die Nachlassplanung steuerlich vorteilhaft gestaltet?

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Veranstaltung: Erfolgreiche Unternehmensnachfolge und Erbschaftsplanung
Die Rechtsanwalts-, Notar- und Steuerberaterkammer laden Unternehmer am 3. April in Lübeck zu einer Veranstaltung über Erbrecht ein. © Foto: Werner Pfennig_pexels.com

Sind Erben unterhaltspflichtig?

Publiziert am 26 February 2025 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Viele Menschen möchten sicherstellen, dass ihre Angehörigen finanziell abgesichert sind – auch über den eigenen Tod hinaus. Wer zu Lebzeiten Unterhalt an einen Verwandten zahlt, trägt wesentlich zu dessen Lebensunterhalt bei. Doch was passiert, wenn die unterhaltspflichtige Person verstirbt? Geht die Zahlungsverpflichtung automatisch auf die Erben über oder endet sie mit dem Tod?

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Sind Erben unterhaltspflichtig?
Die Unterhaltspflicht endet mit dem Tod des Zahlenden. © Foto: AMA_shutterstock.com

Vorteile von Vollmachten beim Notar

Publiziert am 12 February 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Oft gehen Verbraucher davon aus, dass eine Vollmacht von einem Notar beglaubigt oder beurkundet werden muss, um gültig zu sein. Obwohl jedoch Vollmachten für viele Zwecke formfrei wirksam sind, bringt eine notariell beurkundete Vollmacht zahlreiche Vorteile mit sich. Handelt es sich um eine Vorsorgevollmacht, mit der für eine plötzliche Geschäftsunfähigkeit vorgesorgt und eine gesetzliche Betreuung verhindert werden soll, sorgt der Notar dafür, dass die Bevollmächtigten im Bedarfsfall alles im Sinne des Vollmachtgebers regeln können. Sobald der Betroffene vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr geschäftsfähig ist, ist es für die Erteilung einer Vollmacht zu spät.

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Vorteile von Vollmachten beim Notar
Notarielle Vollmachten bieten rechtliche Sicherheit und schützen bei Vorsorgevollmachten vor gesetzlicher Betreuung. © Foto: Pavel Danilyuk_pexels.com

Was passiert, wenn keine Erben vorhanden sind?

Publiziert am 28 January 2025 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Hatte ein Verstorbener keine direkten Angehörigen, geht der Nachlass auf entferntere Verwandte oder, falls keine Erben ermittelt werden können, den Staat über. Wer anstelle dieser gesetzlichen Erbfolge die Verteilung seines Vermögens individuell regeln möchte, hat verschiedene Optionen, um den Nachlass entsprechend den eigenen Wünschen zu gestalten.

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Was passiert, wenn keine Erben vorhanden sind?
Wer keine nahen lebenden Verwandten hat, sollte individuell regeln, wer den Nachlass bekommt. © Foto: pasja1000_pixabay

Wie die Gründung einer GmbH schnell und einfach gelingt

Publiziert am 13 January 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist die am weitesten verbreitete Rechtsform für Unternehmensgründungen in Deutschland. Dies liegt an den vielen Vorteilen, die sie Gründern bietet: Die Rechtsform GmbH gilt als vertrauenswürdig und ist international anerkannt, was die Suche nach Geschäftspartnern und Investoren erleichtert. Sie eignet sich für Unternehmen jeder Größe, deren Geschäftsbereich auch nicht auf Deutschland beschränkt sein muss, sodass einer späteren Expansion keine Grenzen gesetzt sind. GmbHs sind zudem eigene juristische Personen, was unter anderem bedeutet, dass die Gesellschafter nicht persönlich haften. Hinzu kommen steuerliche Vorzüge. Der Notar des Vertrauens berät angehende Unternehmer während der gesamten Gründungsphase.

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Wie die Gründung einer GmbH schnell und einfach gelingt
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die in Deutschland am häufigsten gewählte Rechtsform für Unternehmensgründungen. Foto: Pavel Danilyuk_pexels.com

Berliner Testament: Schlusserben können böse Überraschung erleben

Publiziert am 11 December 2024 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Das Berliner Testament ist eine wechselseitige Verfügung und bindet Ehe- oder eingetragene Lebenspartner ein Leben lang. Verstirbt einer der beiden, kann der andere das Testament nicht mehr ändern. Das kann zum Problem werden, wenn die Schlusserben nicht die Erwartungen erfüllen, die die Eltern in sie gesetzt haben.

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Berliner Testament: Schlusserben können böse Überraschung erleben
Das Berliner Testament legt fest, dass die Erbfolge nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr verändert werden kann. © Foto: Ruslan Guzov_shutterstock.com

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