Pressemitteilungen / News

Grundschuld vereinfacht Immobilienfinanzierung

Publiziert am 27 November 2023 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Wer sich den Traum vom eigenen Haus oder einer Wohnung erfüllen möchte, muss meist ein Darlehen aufnehmen. Um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern, lassen Banken und finanzierende Versicherer in aller Regel eine vollstreckbare Grundschuld ins Grundbuch eintragen. Kann das Darlehen nicht vertragsgemäß zurückgezahlt werden, ermöglicht die Grundschuld unter bestimmten Voraussetzungen eine Zwangsversteigerung der Immobilie ohne vorheriges Gerichtsurteil. Über den Erlös erhält der Kreditgeber sein Geld zurück. Oft ist den Grundschuldbestellern zudem nicht bewusst, dass sie auch mit ihrem Lohn und weiterem Vermögen haften, um die Forderungen der Bank zu erfüllen.

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Grundschuld vereinfacht Immobilienfinanzierung
Um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern, lassen Banken meist eine vollstreckbare Grundschuld ins Grundbuch eintragen. © Foto: Maria Ziegler_unsplash.com

Vorsorge für Unternehmer: Mutig Verantwortung abgeben

Publiziert am 13 November 2023 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Viele Personen vermeiden es, in gesunden Tagen an die Möglichkeit zu denken, dass sie in Zukunft aufgrund ihres Alters, eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr handlungsfähig sein könnten. Es ist wichtig, dass sich jeder mit dem Thema Vorsorge auseinandersetzt – das gilt auch für Unternehmer. Die Tatsache, dass ein Unternehmen langfristig oder vorübergehend ohne Führung scheitern könnte, wird von Unternehmern oft verdrängt. Selbst im besten Fall gibt es häufig nur eine allgemeine Vorsorgevollmacht, die aber oft nicht den spezifischen Anforderungen des Unternehmens entspricht. Schlimmstenfalls steht sie im Widerspruch zu geltenden gesellschaftsrechtlichen oder gesellschaftsvertraglichen Regelungen.

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Vorsorge für Unternehmer: Mutig Verantwortung abgeben
Durch die unternehmensbezogene Vollmacht kann die gerichtliche Bestellung eines womöglich fachfremden Betreuers vermieden werden. © Foto: Pokstock_shutterstock.com

Minderjährige Kinder absichern: Was beim Hauskauf zu beachten ist

Publiziert am 30 October 2023 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Der Kauf einer Immobilie ist eine Investition in die Zukunft, die gut überlegt sein will. Häufig finanzieren Ehepaare oder nichteheliche Lebensgemeinschaften ein gemeinsam erworbenes Haus oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung zumindest teilweise mit einem Bankdarlehen. So unangenehm diese Fragen sind, so wichtig ist es, die Hinterbliebenen für den Fall des Todes eines oder beider Partner abzusichern.

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Minderjährige Kinder absichern: Was beim Hauskauf zu beachten ist
Ein Hauskauf ist eine zukunftsorientierte Investition, die gut durchdacht sein will. Es ist wichtig, zukünftige Erben dabei abzusichern. © Foto: Kzenon_shutterstock.com

Wann ist der Anspruch aufs Erbe verwirkt?

Publiziert am 16 October 2023 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Kommt es zwischen Eltern und erwachsenen Kindern zum heftigen Streit oder fühlen sich Vater und Mutter am Lebensabend dauerhaft vernachlässigt, halten sie den eigenen Nachwuchs bisweilen für erbunwürdig. Der Gesetzgeber hat die Hürden für die Annahme einer Erbunwürdigkeit jedoch deutlich höher gesetzt, als viele glauben. Auch der selbstverschuldete Abbruch einer Ausbildung oder die Wahl eines Ehegatten, mit dem die Eltern nicht „einverstanden“ sind, begründen keinesfalls eine Erbunwürdigkeit.

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Wann ist der Anspruch aufs Erbe verwirkt?
Der Gesetzgeber hat die Hürden für die Annahme einer Erbunwürdigkeit deutlich höher gesetzt, als viele glauben. © Foto: Andrea Piacquadio_pexels.com

Erbteilverkauf gegen den Familienzwist

Publiziert am 25 September 2023 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. In schwerwiegenden Fällen können ernsthafte Konflikte innerhalb einer Familie sogar über den Tod eines Familienmitglieds hinaus andauern. Ein Testament oder ein Erbvertrag kann dazu beitragen, Streitigkeiten unter den Erben nicht nur zu vermeiden, sondern auch auszulösen oder sogar zu verschärfen. Es kommt vor, dass sich Erben durch den Inhalt eines Testaments verletzt oder benachteiligt fühlen. Kommt es zu unüberwindbaren Spannungen zwischen den erbberechtigten Familienmitgliedern, können langwierige und belastende Erbstreitigkeiten die Folge sein. Dieser Artikel zeigt Möglichkeiten auf, wie Erben Konflikte durch den Verkauf ihres Erbteils lösen können.

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Erbteilverkauf gegen den Familienzwist
Ein Erbe kann seinen Erbteil an einen Dritten übertragen. Der Erbe haftet auch nach einem Erbteilverkauf für Nachlassverbindlichkeiten. © Foto: shutterstock_notarYES

Erbfolge in der Patchworkfamilie

Publiziert am 11 September 2023 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Patchworkfamilien sind längst ein fester Bestandteil des Familienlebens im 21. Jahrhundert. Dennoch sind sich viele Familien nicht bewusst, dass es bei der Erbfolge häufig zu Konflikten kommen kann. Das Erbrecht ist in erster Linie auf die traditionelle Familie ausgerichtet und berücksichtigt nicht den neuen Partner oder die Stiefkinder, die ebenso zur Familie gehören und Anspruch auf einen Teil des Erbes haben sollen. Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie die Erbfolge in Patchworkfamilien geregelt werden kann.

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Erbfolge in der Patchworkfamilie
Das Erbrecht orientiert sich an der klassischen Familie. Die Erbfolge in der Patchworkfamilie kann durch Testamente festgelegt werden. © Foto: Robert Kneschke_shutterstock.com

Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen

Publiziert am 28 August 2023 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Schnell und absolut unvorhersehbar kann es beispielsweise durch einen Unfall oder Herzinfarkt dazu kommen, dass Betroffene nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig sind. Liegt keine entsprechende Vorsorgevollmacht vor, durften bisher selbst nächste Verwandte und Ehepartner nicht einspringen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt in diesen Fällen das im Einzelnen in § 1358 BGB normierte Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.

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Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen
Das Notvertretungsrecht gibt Ehegatten in Notfällen ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsfragen. © Foto: Chino Rocha_unsplash.com

Frühzeitig mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen

Publiziert am 14 August 2023 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Beim Stichwort „Vorsorge“ denken viele zuerst an Lebens- oder Rentenversicherungen, damit das Einkommen im Alter gesichert bleibt. Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, was passiert, wenn man durch einen schweren Unfall oder eine unvorhergesehene Krankheit in die Lage kommt, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Wer nicht möchte, dass seine persönlichen Angelegenheiten von fremden Personen geregelt werden, sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen.

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Frühzeitig mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen
Wer nicht möchte, dass seine privaten Angelegenheiten von fremden Personen geregelt werden, sollte eine Vorsorgevollmacht errichten. © Foto: Halfpoint_shutterstock.com

Bedürftigentestament verhindert fremden Zugriff aufs Erbe

Publiziert am 17 July 2023 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Viele Menschen wünschen sich, ihren Nachkommen etwas von Wert zu hinterlassen, damit sie es später besser haben. Sind die Erben jedoch verschuldet, in Insolvenz geraten oder beziehen Sozialhilfe, wenden sich besorgte Eltern oft an den Notar. Ein sogenanntes Bedürftigentestament mit Testamentsvollstreckung und Vor- und Nacherbschaft kann verhindern, dass Gläubiger Zugriff auf den Nachlass erhalten. Hierzu ist das Testament stets genau auf den Einzelfall abzustimmen.

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Bedürftigentestament verhindert fremden Zugriff aufs Erbe
Durch ein sogenanntes Bedürftigentestament kann verhindert werden, dass Gläubiger verschuldeter Erben Zugriff auf den Nachlass erhalten. © Foto: Andrea Piacquadio_pexels.com

Teilungserklärung vor Hauskauf prüfen

Publiziert am 10 July 2023 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wer eine attraktive Immobilie kaufen möchte, steht oft in Konkurrenz zu anderen Interessenten und unter erheblichem Zeitdruck. Wird der Kaufvertrag voreilig unterschrieben, besteht die Gefahr, die eigene Entscheidung später zu bereuen. Um dies zu vermeiden, sollten sich Interessenten ausreichend Zeit nehmen und den Kauf rechtlich sorgfältig prüfen. Insbesondere die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung sollten unbedingt vorab geprüft werden.

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Teilungserklärung vor Hauskauf prüfen
Immobilieneigentümer sind an die Regelungen der Eigentümergemeinschaft gebunden. Vor dem Erwerb sollte man daher die Teilungserklärung prüfen. © Foto: BIKERIDER LONDON_shutterstock.com

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