Zur Geschichte der Westfälischen Notarkammer
Die Westfälische Notarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Gesamtheit der Notarinnen und Notare im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Sie wurde im Jahr 1961 auf Grundlage der am 1. April 1961 in Kraft getretenen Bundesnotarordnung als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Damals hieß sie noch Notarkammer Hamm. Vor der Gründung wurden die Interessen der Anwaltsnotare im Wesentlichen durch die Rechtsanwaltskammern wahrgenommen.
Der Kammerbezirk erstreckt sich heute über eine Fläche von rund 21.600 km² und umfasst die zehn Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen sowie 78 Amtsgerichtsbezirke, die zugleich die notariellen Amtsbereiche bilden. In diesem Bezirk üben derzeit rund 1.100 Notarinnen und Notare ihr verantwortungsvolles Amt aus.
Zu Ihren Aufgaben zählen auch die Beratung der Notarinnen und Notare in dienst- und standesrechtlichen Fragen, die Förderung der Pflege des Notariatsrechts und die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen im Bereich des Notarrechts.






