FAQ für Bürgerinnen & Bürger

Häufige Fragen und Antworten für Bürgerinnen und Bürger zum Notariat

Wann benötige ich einen Notar?

Einen Notar / eine Notarin benötigen Sie immer dann, wenn das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorsieht oder wenn Sie wichtige rechtliche Angelegenheiten rechtssicher regeln möchten.

Typische Fälle sind zum Beispiel der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Eheverträge, Testamente oder Vorsorgevollmachten.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Website in den Bereichen „Berufsbild Notar/in“ und „Notarielle Leistungen“.

Wie finde ich einen Notar in meiner Nähe? Gibt es ein offizielles Notarverzeichnis?

Der Notar / die Notarin kann von Ihnen frei gewählt werden. Eine einfache Möglichkeit zur Suche eines Notars / einer Notarin in Ihrer Nähe bietet das Informationsportal der Bundesnotarkammer unter www.notar.de . Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Website in dem Bereich „Notarsuche & Urkundensuche“. 

Was ist der Unterschied zwischen Notarin / Notar und der Notarkammer?

Notarinnen und Notare sind unabhängige Amtsträger, die Sie in rechtlichen Angelegenheiten betreuen und Urkunden erstellen.

Die Notarkammer ist die Organisation der Notarinnen und Notare und übernimmt Aufgaben wie Aufsicht, Betreuung und Information.

Welche Rolle hat die Notarkammer bei der Aufsicht der Notare?

Die Notarkammer wirkt an der Aufsicht über die Notare und Notarinnen des Kammerbezirks mit und unterstützt die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten. Sie ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, nimmt Hinweise oder Beschwerden entgegen und geht möglichen Pflichtverstößen nach.

Gleichzeitig betreut und unterstützt sie die Notarinnen und Notare in ihrer täglichen Arbeit, zum Beispiel durch Beratung, Fortbildung und organisatorische Hilfestellungen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Website in dem Bereich „Aufgaben“.

Was kann ich tun, wenn ich mit der Arbeit einer Notarin / eines Notars unzufrieden bin?

Wenn Sie mit der Tätigkeit einer Notarin / eines Notars unzufrieden sind, können Sie sich an die Notarkammer wenden. Sie nimmt Hinweise und Beschwerden in schriftlicher Form, per E-Mail an info@remove-this.westfaelische-notarkammer.de oder per Post an die Adresse der Geschäftsstelle entgegen.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Website in dem Bereich „Beschwerdeverfahren“.

Bitte beachten Sie, dass die Notarkammer keine individuelle Rechtsberatung leisten kann.

Muss ich mit Kosten rechnen, wenn ich mich mit einer Beschwerde an die Notarkammer wende?

Nein, für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch die Notarkammer, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Notarkammer keine rechtliche Beratung übernimmt und keine gerichtlichen Entscheidungen trifft.

Kann mich die Notarkammer rechtlich beraten?

Nein, die Notarkammer darf keine individuelle Rechtsberatung leisten. Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an eine Notarin / einen Notar oder an eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt.

Kann die Notarkammer meine Kostenrechnung einer Notarin / eines Notars überprüfen?

Nein, die Notarkammer ist für die Überprüfung von Notarkostenrechnungen nicht zuständig.

Wenn Sie Zweifel an einer Kostenrechnung haben, können Sie sich gemäß § 127 GNotKG an das Landgericht wenden in dessen Bezirk der Notar den Amtssitz hat. Dort kann eine entsprechende Rechnung auf Antrag geprüft werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Website in dem Bereich „Kosten“.

Wer verwahrt die Urschriften (notariellen Urkunden) auf?

Notarinnen und Notare sind verpflichtet, die Urschriften (Originale) notarielle Urkunden sicher zu verwahren. Auch nach Beendigung des Amtes bleiben diese erhalten und werden weiter im Sinne der gesetzlichen Fristen verwahrt.

Bezüglich der Urkunden ehemaliger Notarinnen und Notare haben sich elf Notarkammern zusammengeschlossen, die zusammen das Urkundenarchiv in Siegen unterhalten. Dies sind die Notarkammern Berlin, Bremen, Oldenburg, Celle, Kassel, Frankfurt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Braunschweig, sowie die Rheinische und Westfälische Notarkammer. In diesem Archiv werden die Urkunden ausgeschiedener Notarinnen und Notare aufbewahrt, die in der Verwahrung der einzelnen Kammern sind. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Website in dem Bereich „Urkundenarchiv Siegen“

Kann ich eine Abschrift einer Urkunde verlangen, wenn der beurkundende Notar bereits ausgeschieden ist?

Unter www.urkundenarchiv-siegen.de können Sie Abschriften, beglaubigte Abschriften oder Ausfertigungen Ihrer Urkunde kostenpflichtig beantragen. Hier können Sie auch über die Urkundensuche feststellen, ob sich die Urkunden Ihrer ehemaligen Notarin / Ihres ehemaligen Notars in unserem Urkundenarchiv in Siegen befinden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Website in dem Bereich „Urkundenarchiv Siegen“

Meine beglaubigte Abschrift enthält nur „L.S.“ und kein sichtbares Siegel – ist das gültig?

Ja, bei elektronisch erstellten oder übermittelten Dokumenten wird das Siegel häufig nicht mehr als sichtbarer Stempel dargestellt. Stattdessen kann die Abkürzung L.S. („Locus Sigilli“ = Ort des Siegels) auf das Siegel hinweisen. Es dient als Platzhalter, um die Authentizität und Rechtsgültigkeit von Dokumenten zu bestätigen.

Die Gültigkeit ergibt sich in diesen Fällen aus der elektronischen Form, insbesondere durch die qualifizierte elektronische Signatur der Notarin oder des Notars.

Mit Hilfe der Notarsuche von notar.de können Sie jeden Notar in Deutschland finden.

Bitte füllen Sie mindestens eins der Felder Ort, Kammerbezirk oder Name des Notars aus.

Mit Hilfe der Urkundensuche von notar.de können Sie den Verwarort ihrer Urkunde finden.

Bitte füllen Sie mindestens eins der Felder Ort, Kammerbezirk oder Name des Notars aus.

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