Notarielle Leistungen

GmbH-Gründung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählt zu den am häufigsten gewählten Rechtsformen für Unternehmensgründungen in Deutschland und bietet insbesondere durch die Begrenzung der Haftung eine hohe Rechtssicherheit.

Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und besteht unabhängig von den einzelnen Gesellschaftern. Diese sind als Inhaber von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft beteiligt und haften für deren Verbindlichkeiten grundsätzlich nicht persönlich, sondern lediglich mit der von ihnen übernommenen Einlage. Die Geschäftsführung obliegt einem oder mehreren Geschäftsführern, die nicht zwingend selbst Gesellschafter der GmbH sein müssen.

Zum Schutz der Gläubiger ist die Gründung einer GmbH an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. So muss der Gesellschaftsvertrag bestimmte Mindestangaben enthalten und notariell beurkundet werden. Darüber hinaus ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorgesehen, das von den Gesellschaftern gemeinsam aufzubringen ist. Neben Bareinlagen können auch Sacheinlagen, etwa Vermögensgegenstände, in die Gesellschaft eingebracht werden. Bei einer Gründung durch mehrere Personen ist das Stammkapital nicht sofort in voller Höhe einzuzahlen; allerdings müssen mindestens 12.500 Euro vor der Eintragung in das Handelsregister geleistet werden.

Die GmbH unterliegt der Besteuerung auf Gesellschaftsebene; zusätzlich werden ausgeschüttete Gewinne bei den jeweiligen Gesellschaftern besteuert. Aufgrund der klaren Haftungsbegrenzung eignet sich die GmbH insbesondere für Unternehmer, die eine persönliche Haftung über ihre Einlage hinaus vermeiden möchten.

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