Berufsziel Notar

Allgemeines

Der Zugang zum Anwaltsnotariat ist in den §§ 5 und 5b BNotO geregelt. Damit eine Bestellung zum Anwaltsnotar erfolgen kann ist es erforderlich, dass der Bewerber eine – den notariellen Qualitätsstandards entsprechende – Fachprüfung besteht. Die Prüfung wird durch das bei der Bundesnotarkammer eingerichtete Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung abgenommen. Anknüpfend daran erfolgt eine Praxisausbildung bei einem Notar, welche durch Praxislehrgänge oder Erfahrungen als Notariatsvertreter oder -verwalter verkürzt werden kann.

Die Bestellung zum Notar setzt neben dem Bestehen der notariellen Fachprüfung voraus, dass der Anwärter mindestens fünf Jahre für verschieden Auftraggeber als Rechtsanwalt tätig war (allgemeine Erfahrungszeit). Zudem muss er in der Regel zusammenhängend drei Jahre als Rechtanwalt für verschiedene Auftraggeber im Bezirk des Amtsgerichts tätig gewesen sein, in dem er das Notaramt anstrebt (örtliche Wartezeit). Und es ist eine Praxisausbildung von 160 Stunden bei einem Notar oder einer Notarin zu absolvieren.

Einen umfassenden Überblick über den Zugang zum Anwaltsnotariat gibt die Broschüre des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer.

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