Testament und Erbvertrag
Entspricht die gesetzliche Erbfolge – was häufig der Fall ist – nicht Ihren persönlichen Vorstellungen, empfiehlt es sich, selbst aktiv zu werden und durch eine Verfügung von Todes wegen vorzusorgen. Hierfür kommen insbesondere ein Testament oder ein Erbvertrag in Betracht.
Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie eigenständig festlegen, wer Ihr Vermögen im Todesfall erhalten soll, ohne an die gesetzliche Erbfolge gebunden zu sein. So ist es Ihnen beispielsweise möglich, auch nicht verwandte Personen als Erben einzusetzen, die Erbquoten frei zu bestimmen sowie Vermächtnisse anzuordnen oder eine Testamentsvollstreckung vorzusehen.
Die Gestaltungsfreiheit findet ihre Grenze lediglich im Pflichtteilsrecht, das bestimmte nahe Angehörige schützt.
Ein Erbvertrag kann nur vor einem Notar geschlossen werden. Testamente hingegen können auch eigenhändig, also ohne Einschaltung eines Notars errichtet werden. Allerdings sollte bei dem handschriftlichen testament berücksichtigt werden, dass das Erbrecht eine Vielzahl inhaltlicher und formeller Fallstricke beinhaltet, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Die Notarin/der Notar können Ihnen als Experte auf diesem Gebiet das bestmögliche für Sie und Ihre Familie rausholen.


