Berufsziel Notar

Voraussetzungen

Zum Anwaltsnotar bzw. Anwaltsnotarin soll nur bestellt werden, wer die in § 5b Abs. 1 und 4 BNotO im Einzelnen aufgeführten Kriterien erfüllt.

Zusammengefasst handelt es sich hierbei um die folgenden Kriterien:

  • mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin,
  • mindestens dreijährige Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich,
  • Bestehen der notariellen Fachprüfung für Anwaltsnotare/Anwaltsnotarinnen,
  • regelmäßiger Besuch von notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach Bestehen der notariellen Fachprüfung und
  • durchlaufen einer Praxisausbildung (160 Stunden) bei einem Notar bzw. einer Notarin.

Die Praxisausbildung dient dazu eine hinreichende Vertrautheit mit der notariellen Berufspraxis zu schaffen, § 5b Abs. 4 BNotO. Diese ist in der Regel gegeben, wenn nach Bestehen der notariellen Fachprüfung 160 Stunden Praxisausbildung bei einem Notar/einer Notarin durchlaufen wurden. Der Ausbildungsnotar/Die Ausbildungsnotarin werden auf Antrag von der für den vorgesehenen Amtsbereich zuständigen Notarkammer bestimmt.

Die Praxisausbildung kann um bis zu 80 Stunden verkürzt werden, wenn vergleichbare Erfahrungen durch eine Tätigkeit als Notarvertretung oder als Notariatsverwalter oder durch die erfolgreiche Teilnahme an Praxislehrgängen der Notarkammern oder der Berufsorganisationen erworben wurden. Die Einzelheiten regelt die Ausbildungsordnung der Westfälischen Notarkammer.

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