Ausschreibung
Die freien Notarstellen werden einmal jährlich im Justizministerialblatt Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben. Dies erfolgt üblicherweise im Mai bzw. Juni eines Jahres.
Sollten sich mehrere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, so richtet sich die Reihenfolge bei der Auswahl gem. § 6 Abs. 1 BNotO nach der persönlichen und fachlichen Eignung unter Berücksichtigung Ergebnisses des zweiten Staatsexamens und dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung. Die fachliche Eignung bestimmt sich dabei gem. § 6 Abs. 3 BNotO anhand eines Punktwertes, der sich zu 40 % aus dem Ergebnis des zweiten Staatsexamens und zu 60 % aus dem Ergebnis der notariellen Fachprüfung zusammensetzt.



