Notarielle Leistungen

Immobilienkauf

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Beteiligten schon allein aufgrund seiner finanziellen Tragweite von erheblicher Bedeutung. Oft werden große Teile des angesparten Vermögens eingesetzt und zusätzlich langfristige Darlehen aufgenommen. Auch für den Verkäufer stellt der Grundbesitz häufig den wertvollsten Bestandteil seines Vermögens dar.

Damit Käufer und Verkäufer bei einem derart wichtigen Vorgang sachgerecht beraten werden und rechtliche sowie wirtschaftliche Risiken vermieden werden, ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgesehen.

Der Ablauf eines Immobilienkaufvertrages gestaltet sich in der Regel wie folgt: Zunächst haben Sie eine Immobilie gefunden, die Sie erwerben möchten. Empfehlenswert ist es, die Finanzierung bereits vor der Beurkundung des Kaufvertrages zu klären, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Anschließend wählt der Käufer einen Notar und bespricht mit ihm das beabsichtigte Vorhaben. Der Notar/die Notarin erstellt daraufhin einen Vertragsentwurf und übersendet diesen sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer.

Die Gestaltung des Kaufvertrages bildet den Kern der notariellen Tätigkeit. Sein Inhalt richtet sich maßgeblich nach dem jeweiligen Kaufgegenstand. Neben dem klassischen Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ist häufig der Kauf einer Eigentumswohnung Gegenstand der Beurkundung. Besondere Regelungen gelten beim sogenannten Bauträgervertrag: Hier erwirbt der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude – Haus oder Wohnung –, das erst noch errichtet wird. Bauherr der Immobilie ist in diesem Fall der Verkäufer.

Sind sich beide Parteien über den Vertragsentwurf einig, nimmt der Notar die Beurkundung vor. Dabei liest er den Vertrag vollständig vor, erläutert dessen Inhalt und beantwortet offene Fragen. Stimmen alle Beteiligten dem Vertragstext zu, wird die Urkunde von den Vertragsparteien und abschließend von der Notarin/dem Notar unterzeichnet.

Nach der Beurkundung beginnt ein weiterer wesentlicher Teil der notariellen Tätigkeit: die Abwicklung des Kaufvertrages. Die Notarin/Der Notar sorgt dafür, dass sämtliche Voraussetzungen erfüllt werden, um das gemeinsame Ziel der Vertragsparteien zu erreichen – für den Verkäufer den Erhalt des Kaufpreises und für den Käufer den Erwerb des Eigentums an der Immobilie. Hierzu beschafft die Notarin/der Notar die erforderlichen behördlichen Genehmigungen, stellt die notwendigen Anträge bei Gericht und veranlasst die Löschung bestehender Belastungen im Grundbuch.

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