Glossar
der Bundesnotarkammer
Juristische Fachbegriffe sind häufig nicht einfach zu verstehen. Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu häufig
verwandten Begriffen aus der Welt des Notariats.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung enthält Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit, vorliegt. Da es Aufgabe des Vorsorgebevollmächtigten ist, dem in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen Geltung zu verschaffen, sollte eine Patientenverfügung immer mit der Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen. Zu einigen Maßnahmen muss er dabei mindestens schrifltich und ausdrücklich ermächtigt werden.
Persönliche Angelegenheiten
Persönliche Angelegenheiten sind insbesondere die Personensorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer geschlossenen Anstalt.