Glossar
der Bundesnotarkammer
Juristische Fachbegriffe sind häufig nicht einfach zu verstehen. Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu häufig
verwandten Begriffen aus der Welt des Notariats.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde (i. d. R. Landratsamt) ist erforderlich, um ein Gebäude in selbständige Wohnungseinheiten aufzuteilen.
Aufenthaltsbestimmung
Eine Aufenthaltsbestimmung ist die Wahl und Bestimmung des Wohnsitzes und des Ortes, an dem sich eine Person tatsächlich aufhalten soll.
Auflassung
Die Auflassung nennt der Jurist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie muss vor einem deutschen Notar erfolgen.
Ausfertigung
Das Original der notariell beurkundeten Vollmacht verbleibt beim Notar. Die Ausfertigung ist eine "amtliche Kopie" dieser Urschrift. Sie kann im Rechtsverkehr wie das Original eingesetzt werden.
Außenverhältnis
Juristen bezeichnen das Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Dritten (beispielsweise Geschäftspartnern) als Außenverhältnis. Dessen Gestaltung entscheidet darüber, wann eine Erklärung des Bevollmächtigten den Vollmachtgeber bindet. Davon zu unterscheiden sind Beschränkungen des Bevollmächtigten im sogenannten Innenverhältnis, die in der Regel keine Wirkung auf das Außenverhältnis haben.