Hier erreichen Sie mit einem Klick das amtliche Notariatsverzeichnis der Bundesnotarkammer. Dort können Sie schnell und übersichtlich nach Notaren, Urkunden, Gerichten oder Ämtern suchen.

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auf der Internetpräsenz der Westfälischen Notarkammer

Hier finden Sie Informationen über die Westfälische Notarkammer und über das Berufsbild der Notarin / des Notars. Im Bereich Bürgerservice finden Sie Hinweise und Erklärvideos, falls Sie in naher Zukunft die Dienste einer Notarin oder eines Notars in Anspruch nehmen möchten. Unter Notarservice stellen wir Notarinnen und Notaren verschiedene Services zur Verfügung und geben Auskunft über Fortbildungsangebote. Sofern Sie sich dafür interessieren, Notarin oder Notar zu werden, finden Sie im Bereich Karriere ihre erste Anlaufstelle. Dort finden Sie ebenso Hinweise zum Berufsziel Notarfachangestellte/r und eine umfangreiche Stellenbörse.

Urkundenarchiv ausgeschiedener Notarinnen und Notare

www.urkundenarchiv-siegen.de

Hier können Sie Abschriften, beglaubigte Abschriften und Ausfertigungen von Urkunden ausgeschiedener Notarinnen und Notare anfordern. Dies betrifft nur diejenigen Urkunden, die sich bei uns in der Verwahrung befinden. Über www.notar.de können Sie einsehen, ob Ihre Urkunde bei uns verwahrt wird.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Kammermitglieder

Die Westfälische Notarkammer gemeinsam mit der Gothaer als Versicherer mit langjähriger Erfahrung und Expertise in der Vermögensschaden-Haftpflicht, dem Notarversicherungsfonds sowie dem Notarversicherungsverein a.G. in Köln bietet ihren Mitgliedern ein exklusives Versicherungskonzept für die Absicherung der Haftpflichtrisiken aus der Notartätigkeit.

Die Notarkammer hat mit der Gothaer einen Gruppenvertrag abgeschlossen, dem alle Mitglieder der Westfälischen Notarkammer mit einem abgestuften Versicherungsschutz beitreten können. Der Gruppenvertrag zeichne sich nicht nur durch sehrt gute Konditionen aus, sondern insbesondere auch dadurch, dass der Notarversicherungsfonds in Köln die Sachverhaltsaufklärung und eine Bewertung angemeldeter Schäden übernimmt. Das Anwaltsrisiko sowie das einer Berufsausübungsgemeinschaft und deren Mitglieder kann zu Vorzugskonditionen ebenfalls bei der Gothaer versichert werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Unterlagen im internen Bereich der Homepage

Sollten Sie die Zugangsdaten für den internen Bereich der Homepage nicht zur Hand haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Westfälischen Notarkammer.

Neue Webseiten zur Gründung einer GmbH & eines Vereins und zu Online-Verfahren

Beabsichtigen Sie die Gründung einer GmbH?
Unter gmbh-gruenden.notar.de stellt die Bundesnotarkammer zahlreiche nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung.

Sie möchten einen Verein gründen?
Die rechtlich einwandfreie Gründung und Führung eines Vereins ist anspruchsvoll. Unter verein-gruenden.notar.de stellt die Bundesnotarkammer zahlreiche nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung.

Sie möchten einfach online zu Ihrem Notar gehen?
Zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch bequem digital und ortsunabhängig erledigen. Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten.
Unter online.notar.de können Sie sich über die notariellen Online-Verfahren informieren und direkt einen neuen Vorgang anlegen.

Neue Webseiten zum Beruf Anwalt & Notar

Sie möchten sich über den Beruf Anwalt & Notar informieren?

Unter www.berufswelt-notar.de erhalten Sie Einblick in die Berufswelt Anwalt & Notar, zu Beispiel Anwaltsnotar/in, Fachangestellte/r, Office Manager/in und Fachwirt/in.

Die Berufe werden von Berufsträgern vorgestellt, die ihre persönliche Geschichte und ihren Werdegang anschaulich beschreiben. Auch aktuelle Blogbeiträge und ein Jobportal finden Sie auf der Website.

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Pressemitteilungen / News

Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer (BNotK) finden sie hier.

Kinderlose Ehe – wer erbt?

Publiziert am 13 January 2026 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Zu den möglichen Erben gehören dann nahe Angehörige wie Kinder, Enkel oder der noch lebende Ehegatte. Wer diese Aufteilung seines Nachlasses nicht wünscht und eine oder mehrere bestimmte Personen von vornherein von der Erbfolge ausschließen möchte, muss eigene erbrechtliche Regelungen treffen und seinen letzten Willen eindeutig festhalten.

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Kinderlose Ehe – wer erbt?
Wenn ein Ehepartner stirbt, ohne eigene Kinder zu hinterlassen, ist der länger lebende nur in den seltensten Fällen Alleinerbe. © Foto: Pavel Danilyuk

Veranstaltungshinweis: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich erklärt

Publiziert am 05 January 2026 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Jeder Mensch soll frei bestimmen, wie er seinen Lebensabend verbringen möchte und welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Was aber, wenn ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Altersschwäche Ihnen die Fähigkeit nimmt, selbst zu entscheiden und Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln? Weiß ein Dritter wirklich, was in Ihrem Sinne ist?

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Veranstaltungshinweis: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich erklärt
Die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ermöglicht, selbst zu bestimmen, bevor andere entscheiden. Foto: KI-generiert

Kann ich jemanden enterben?

Publiziert am 12 December 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Zu den möglichen Erben gehören dann nahe Angehörige wie Kinder, Enkel oder der noch lebende Ehegatte. Wer diese Aufteilung seines Nachlasses nicht wünscht und eine oder mehrere bestimmte Personen von vornherein von der Erbfolge ausschließen möchte, muss eigene erbrechtliche Regelungen treffen und seinen letzten Willen eindeutig festhalten.

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Kann ich jemanden enterben?
Erblasser können bei der Bestimmung der zukünftigen Erben von der gesetzlichen Reihenfolge abweichen. © Foto: Pixabay_pexels.com