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auf der Internetpräsenz der Westfälischen Notarkammer

Hier finden Sie Informationen über die Westfälische Notarkammer und über das Berufsbild der Notarin / des Notars. Im Bereich Bürgerservice finden Sie Hinweise und Erklärvideos, falls Sie in naher Zukunft die Dienste einer Notarin oder eines Notars in Anspruch nehmen möchten. Unter Notarservice stellen wir Notarinnen und Notaren verschiedene Services zur Verfügung und geben Auskunft über Fortbildungsangebote. Sofern Sie sich dafür interessieren, Notarin oder Notar zu werden, finden Sie im Bereich Karriere ihre erste Anlaufstelle. Dort finden Sie ebenso Hinweise zum Berufsziel Notarfachangestellte/r und eine umfangreiche Stellenbörse.

Neue Webseiten zur Gründung einer GmbH & eines Vereins und zu Online-Verfahren

Beabsichtigen Sie die Gründung einer GmbH?
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Pressemitteilungen / News

Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer (BNotK) finden sie hier.

Postmortale Vollmacht: Immobiliengeschäfte auch nach dem Tod abwickeln lassen

Publiziert am 26 November 2024 von Westfaelische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Transmortale oder postmortale Vollmachten eignen sich ideal, um die eigenen Angelegenheiten über den Tod hinaus gut geregelt zu wissen. Mit einer wirksam formulierten Vollmacht können eine oder mehrere Vertrauenspersonen die letzten Wünsche des Verstorbenen in dessen Sinne umsetzen.

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Postmortale Vollmacht: Immobiliengeschäfte auch nach dem Tod abwickeln lassen
Eine Vollmacht über den Tod hinaus sollte man genau planen und die bevollmächtigte Vertrauensperson eng mit einbeziehen. © Foto: Olena Yakobchuk_shutterstock.com

Mehr Sicherheit für den letzten Willen: Amtliche Verwahrung und Zentrales Testamentsregister

Publiziert am 11 November 2024 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Leider kommt es immer wieder vor, dass Testamente nicht oder erst nach Jahren gefunden werden. Die Notarkammer empfiehlt allen, die ein Testament errichten wollen, auf Nummer sicher zu gehen und dieses in die amtliche Verwahrung zu geben. Hierdurch wird die letztwillige Verfügung zwangsläufig auch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt. Bei einem Notar erstellte Testamente werden zudem zwingend in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht aufgenommen.

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Mehr Sicherheit für den letzten Willen: Amtliche Verwahrung und Zentrales Testamentsregister
Das Zentrale Testamentsregister sichert die Auffindung von Testamenten und gewährleistet die schnelle Umsetzung des letzten Willens. © Foto: Andrea Piacquadio_pexels.com

Testament in der kinderlosen Ehe: Warum die richtige Absicherung wichtig ist

Publiziert am 28 October 2024 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Viele Ehepaare ohne Kinder glauben, dass ein Testament überflüssig wäre und der überlebende Partner ohnehin das gesamte Erbe erhält. Das ist ein Trugschluss. Ohne Testament drohen dem hinterbliebenen Ehepartner unangenehme Überraschungen und rechtliche Komplikationen.

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Testament in der kinderlosen Ehe: Warum die richtige Absicherung wichtig ist
Auch kinderlose Ehepaare müssen ein Testament aufsetzen, falls der länger lebende Ehepartner als Alleinerbe eintreten soll. © Foto: oneinchpunch_shutterstock.com