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auf der Internetpräsenz der Westfälischen Notarkammer

Hier finden Sie Informationen über die Westfälische Notarkammer und über das Berufsbild der Notarin / des Notars. Im Bereich Bürgerservice finden Sie Hinweise und Erklärvideos, falls Sie in naher Zukunft die Dienste einer Notarin oder eines Notars in Anspruch nehmen möchten. Unter Notarservice stellen wir Notarinnen und Notaren verschiedene Services zur Verfügung und geben Auskunft über Fortbildungsangebote. Sofern Sie sich dafür interessieren, Notarin oder Notar zu werden, finden Sie im Bereich Karriere ihre erste Anlaufstelle. Dort finden Sie ebenso Hinweise zum Berufsziel Notarfachangestellte/r und eine umfangreiche Stellenbörse.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Kammermitglieder

Die Westfälische Notarkammer gemeinsam mit der Gothaer als Versicherer mit langjähriger Erfahrung und Expertise in der Vermögensschaden-Haftpflicht, dem Notarversicherungsfonds sowie dem Notarversicherungsverein a.G. in Köln bietet ihren Mitgliedern ein exklusives Versicherungskonzept für die Absicherung der Haftpflichtrisiken aus der Notartätigkeit.

Die Notarkammer hat mit der Gothaer einen Gruppenvertrag abgeschlossen, dem alle Mitglieder der Westfälischen Notarkammer mit einem abgestuften Versicherungsschutz beitreten können. Der Gruppenvertrag zeichne sich nicht nur durch sehrt gute Konditionen aus, sondern insbesondere auch dadurch, dass der Notarversicherungsfonds in Köln die Sachverhaltsaufklärung und eine Bewertung angemeldeter Schäden übernimmt. Das Anwaltsrisiko sowie das einer Berufsausübungsgemeinschaft und deren Mitglieder kann zu Vorzugskonditionen ebenfalls bei der Gothaer versichert werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Unterlagen im internen Bereich der Homepage

Sollten Sie die Zugangsdaten für den internen Bereich der Homepage nicht zur Hand haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Westfälischen Notarkammer.

Neue Webseiten zur Gründung einer GmbH & eines Vereins und zu Online-Verfahren

Beabsichtigen Sie die Gründung einer GmbH?
Unter gmbh-gruenden.notar.de stellt die Bundesnotarkammer zahlreiche nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung.

Sie möchten einen Verein gründen?
Die rechtlich einwandfreie Gründung und Führung eines Vereins ist anspruchsvoll. Unter verein-gruenden.notar.de stellt die Bundesnotarkammer zahlreiche nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung.

Sie möchten einfach online zu Ihrem Notar gehen?
Zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch bequem digital und ortsunabhängig erledigen. Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten.
Unter online.notar.de können Sie sich über die notariellen Online-Verfahren informieren und direkt einen neuen Vorgang anlegen.

Neue Webseiten zum Beruf Anwalt & Notar

Sie möchten sich über den Beruf Anwalt & Notar informieren?

Unter www.berufswelt-notar.de erhalten Sie Einblick in die Berufswelt Anwalt & Notar, zu Beispiel Anwaltsnotar/in, Fachangestellte/r, Office Manager/in und Fachwirt/in.

Die Berufe werden von Berufsträgern vorgestellt, die ihre persönliche Geschichte und ihren Werdegang anschaulich beschreiben. Auch aktuelle Blogbeiträge und ein Jobportal finden Sie auf der Website.

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Pressemitteilungen / News

Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer (BNotK) finden sie hier.

Pflichtteilsverzicht nur mit Notar möglich

Publiziert am 27 June 2025 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Einen berechtigten Erben vom Pflichtteil auszuschließen, ist von Gesetzes wegen nur in Ausnahmefällen möglich. Mitunter wünschen Betroffene jedoch selbst einen Pflichtteilsverzicht. Dazu ist ein Pflichtteilsverzichtvertrag notwendig. Dabei sind einige wichtige Vorgaben zu beachten.

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Pflichtteilsverzicht nur mit Notar möglich
Mit einem Pflichtteilsverzicht können Erbberechtige Angehörige absichern oder Familienbetriebe in ihrem Fortbestand sichern. © Foto: Iakov Filimonov_shutterstock.com

Mit Vorsorgevollmacht den Immobilienverkauf rechtswirksam regeln

Publiziert am 12 June 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Der Verkauf von Immobilien wird häufig erforderlich, um die Kosten für einen Aufenthalt in einem Alten- oder Pflegeheim zu decken. Ist die betroffene Person aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr handlungsfähig, kann sie den Immobilienverkauf nicht eigenständig durchführen. Eine Vorsorgevollmacht schafft in solchen Fällen die rechtliche Grundlage, damit bevollmächtigte Personen den Verkauf rechtswirksam abwickeln können.

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Mit Vorsorgevollmacht den Immobilienverkauf rechtswirksam regeln
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Gefahr durch fehlerhafte Teilungserklärung

Publiziert am 26 May 2025 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Wer Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus werden möchte, kommt am Thema Teilungserklärung nicht vorbei. Dieses Dokument legt verbindlich fest, wie ein Gebäude und das dazugehörige Grundstück zwischen den Eigentümern aufgeteilt sind, und bildet damit die Basis für die Eintragung im Grundbuch. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass die Angaben in der Teilungserklärung von der tatsächlichen Bauausführung abweichen können. Für Käufer kann das insbesondere dann zum Problem werden, wenn unklar ist, ob die erworbene Wohnfläche rechtlich Teil des eigenen Besitzes ist.

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Gefahr durch fehlerhafte Teilungserklärung
Die Teilungserklärung legt fest, was Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum werden soll. © Foto: PATINO_shutterstock.com