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auf der Internetpräsenz der Westfälischen Notarkammer

Hier finden Sie Informationen über die Westfälische Notarkammer und über das Berufsbild der Notarin / des Notars. Im Bereich Bürgerservice finden Sie Hinweise und Erklärvideos, falls Sie in naher Zukunft die Dienste einer Notarin oder eines Notars in Anspruch nehmen möchten. Unter Notarservice stellen wir Notarinnen und Notaren verschiedene Services zur Verfügung und geben Auskunft über Fortbildungsangebote. Sofern Sie sich dafür interessieren, Notarin oder Notar zu werden, finden Sie im Bereich Karriere ihre erste Anlaufstelle. Dort finden Sie ebenso Hinweise zum Berufsziel Notarfachangestellte/r und eine umfangreiche Stellenbörse.

Neue Webseiten zur Gründung einer GmbH & eines Vereins und zu Online-Verfahren

Beabsichtigen Sie die Gründung einer GmbH?
Unter gmbh-gruenden.notar.de stellt die Bundesnotarkammer zahlreiche nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung.

Sie möchten einen Verein gründen?
Die rechtlich einwandfreie Gründung und Führung eines Vereins ist anspruchsvoll. Unter verein-gruenden.notar.de stellt die Bundesnotarkammer zahlreiche nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung.

Sie möchten einfach online zu Ihrem Notar gehen?
Zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch bequem digital und ortsunabhängig erledigen. Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten.
Unter online.notar.de können Sie sich über die notariellen Online-Verfahren informieren und direkt einen neuen Vorgang anlegen.

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Pressemitteilungen / News

Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer (BNotK) finden sie hier.

Wie die Gründung einer GmbH schnell und einfach gelingt

Publiziert am 13 January 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist die am weitesten verbreitete Rechtsform für Unternehmensgründungen in Deutschland. Dies liegt an den vielen Vorteilen, die sie Gründern bietet: Die Rechtsform GmbH gilt als vertrauenswürdig und ist international anerkannt, was die Suche nach Geschäftspartnern und Investoren erleichtert. Sie eignet sich für Unternehmen jeder Größe, deren Geschäftsbereich auch nicht auf Deutschland beschränkt sein muss, sodass einer späteren Expansion keine Grenzen gesetzt sind. GmbHs sind zudem eigene juristische Personen, was unter anderem bedeutet, dass die Gesellschafter nicht persönlich haften. Hinzu kommen steuerliche Vorzüge. Der Notar des Vertrauens berät angehende Unternehmer während der gesamten Gründungsphase.

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Wie die Gründung einer GmbH schnell und einfach gelingt
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die in Deutschland am häufigsten gewählte Rechtsform für Unternehmensgründungen. Foto: Pavel Danilyuk_pexels.com

Berliner Testament: Schlusserben können böse Überraschung erleben

Publiziert am 11 December 2024 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Das Berliner Testament ist eine wechselseitige Verfügung und bindet Ehe- oder eingetragene Lebenspartner ein Leben lang. Verstirbt einer der beiden, kann der andere das Testament nicht mehr ändern. Das kann zum Problem werden, wenn die Schlusserben nicht die Erwartungen erfüllen, die die Eltern in sie gesetzt haben.

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Berliner Testament: Schlusserben können böse Überraschung erleben
Das Berliner Testament legt fest, dass die Erbfolge nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr verändert werden kann. © Foto: Ruslan Guzov_shutterstock.com

Postmortale Vollmacht: Immobiliengeschäfte auch nach dem Tod abwickeln lassen

Publiziert am 26 November 2024 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Transmortale oder postmortale Vollmachten eignen sich ideal, um die eigenen Angelegenheiten über den Tod hinaus gut geregelt zu wissen. Mit einer wirksam formulierten Vollmacht können eine oder mehrere Vertrauenspersonen die letzten Wünsche des Verstorbenen in dessen Sinne umsetzen.

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Postmortale Vollmacht: Immobiliengeschäfte auch nach dem Tod abwickeln lassen
Eine Vollmacht über den Tod hinaus sollte man genau planen und die bevollmächtigte Vertrauensperson eng mit einbeziehen. © Foto: Olena Yakobchuk_shutterstock.com