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auf der Internetpräsenz der Westfälischen Notarkammer

Hier finden Sie Informationen über die Westfälische Notarkammer und über das Berufsbild der Notarin / des Notars. Im Bereich Bürgerservice finden Sie Hinweise und Erklärvideos, falls Sie in naher Zukunft die Dienste einer Notarin oder eines Notars in Anspruch nehmen möchten. Unter Notarservice stellen wir Notarinnen und Notaren verschiedene Services zur Verfügung und geben Auskunft über Fortbildungsangebote. Sofern Sie sich dafür interessieren, Notarin oder Notar zu werden, finden Sie im Bereich Karriere ihre erste Anlaufstelle. Dort finden Sie ebenso Hinweise zum Berufsziel Notarfachangestellte/r und eine umfangreiche Stellenbörse.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Kammermitglieder

Die Westfälische Notarkammer gemeinsam mit der Gothaer als Versicherer mit langjähriger Erfahrung und Expertise in der Vermögensschaden-Haftpflicht, dem Notarversicherungsfonds sowie dem Notarversicherungsverein a.G. in Köln bietet ihren Mitgliedern ein exklusives Versicherungskonzept für die Absicherung der Haftpflichtrisiken aus der Notartätigkeit.

Die Notarkammer hat mit der Gothaer einen Gruppenvertrag abgeschlossen, dem alle Mitglieder der Westfälischen Notarkammer mit einem abgestuften Versicherungsschutz beitreten können. Der Gruppenvertrag zeichne sich nicht nur durch sehrt gute Konditionen aus, sondern insbesondere auch dadurch, dass der Notarversicherungsfonds in Köln die Sachverhaltsaufklärung und eine Bewertung angemeldeter Schäden übernimmt. Das Anwaltsrisiko sowie das einer Berufsausübungsgemeinschaft und deren Mitglieder kann zu Vorzugskonditionen ebenfalls bei der Gothaer versichert werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Unterlagen im internen Bereich der Homepage

Sollten Sie die Zugangsdaten für den internen Bereich der Homepage nicht zur Hand haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Westfälischen Notarkammer.

Neue Webseiten zur Gründung einer GmbH & eines Vereins und zu Online-Verfahren

Beabsichtigen Sie die Gründung einer GmbH?
Unter gmbh-gruenden.notar.de stellt die Bundesnotarkammer zahlreiche nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung.

Sie möchten einen Verein gründen?
Die rechtlich einwandfreie Gründung und Führung eines Vereins ist anspruchsvoll. Unter verein-gruenden.notar.de stellt die Bundesnotarkammer zahlreiche nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung.

Sie möchten einfach online zu Ihrem Notar gehen?
Zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch bequem digital und ortsunabhängig erledigen. Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten.
Unter online.notar.de können Sie sich über die notariellen Online-Verfahren informieren und direkt einen neuen Vorgang anlegen.

Neue Webseiten zum Beruf Anwalt & Notar

Sie möchten sich über den Beruf Anwalt & Notar informieren?

Unter www.berufswelt-notar.de erhalten Sie Einblick in die Berufswelt Anwalt & Notar, zu Beispiel Anwaltsnotar/in, Fachangestellte/r, Office Manager/in und Fachwirt/in.

Die Berufe werden von Berufsträgern vorgestellt, die ihre persönliche Geschichte und ihren Werdegang anschaulich beschreiben. Auch aktuelle Blogbeiträge und ein Jobportal finden Sie auf der Website.

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Pressemitteilungen / News

Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer (BNotK) finden sie hier.

Wichtige Punkte, die bei einer Vollmacht beachtet werden sollten

Publiziert am 11 November 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Jeder kann unabhängig von seinem Alter, zum Beispiel durch einen Unfall, die Geschäftsfähigkeit verlieren und nicht mehr in der Lage sein, eigenständig rechtswirksame Geschäfte abzuschließen. Selbst nahe Verwandte oder Ehepartner sind ohne entsprechende Vollmacht nicht befugt, für den Betroffenen rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Eine Ausnahme stellt lediglich die zeitlich beschränkte Ehegattenvollmacht in Gesundheitsangelegenheiten dar. Ist keine ausreichend bevollmächtigte Person vorhanden, sieht das Gesetz die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers vor. Auf die Auswahl dieses Betreuers hat der Betroffene aufgrund seines Gesundheitszustandes oft nur begrenzten Einfluss. Dieser Situation kann durch eine Vorsorgevollmacht vorgebeugt werden. Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. Zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung muss die Person noch in der Lage sein, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. Nach Verlust der Geschäftsfähigkeit wäre dies nicht mehr möglich.

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Wichtige Punkte, die bei einer Vollmacht beachtet werden sollten
Der Verlust der Geschäftsfähigkeit kann jeden treffen. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Betreuers. © Foto: Tima Miroshnichenko_pexels.com

Eigentumswohnung: Welche Kosten über den Kaufpreis hinaus entstehen

Publiziert am 27 October 2025 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld genau über alle anfallenden Zusatz- und Folgekosten informieren. Dazu zählen Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer. Neben der Wohnung erwirbt der Käufer außerdem einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, für den regelmäßig Hausgeld und Beiträge zur Instandhaltungsrücklage zu zahlen sind. Die genaue Höhe dieser Kosten legt die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen des Wirtschaftsplans fest.

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Eigentumswohnung: Welche Kosten über den Kaufpreis hinaus entstehen
Eigentumswohnungen in guter Lage sind für viele attraktiv. © Patino_shutterstock

Schulden statt Geldsegen: So vermeiden Erben, privat für den Nachlass zu haften

Publiziert am 14 October 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Stirbt ein Erblasser, geht sein ganzer Nachlass automatisch auf den oder die Erben über. Dazu gehören auch etwaige Schulden. Wenn die Schulden die Höhe des hinterlassenen Vermögens übersteigen, kann es schnell gefährlich werden, denn für einen überschuldeten Nachlass haften die Erben unbegrenzt – auch mit dem eigenen Vermögen. Die Notarkammer erklärt, wie Erben einen Nachlass ausschlagen können und welche Möglichkeiten bestehen, falls sie erst nachträglich von den Schulden erfahren.

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Schulden statt Geldsegen: So vermeiden Erben, privat für den Nachlass zu haften
Erben können einen Nachlass ausschlagen und haben verschiedene Möglichkeiten, falls sie erst nachträglich von den Schulden erfahren. © Foto: Mikhail Nilov_pexels.com