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auf der Internetpräsenz der Westfälischen Notarkammer

Hier finden Sie Informationen über die Westfälische Notarkammer und über das Berufsbild der Notarin / des Notars. Im Bereich Bürgerservice finden Sie Hinweise und Erklärvideos, falls Sie in naher Zukunft die Dienste einer Notarin oder eines Notars in Anspruch nehmen möchten. Unter Notarservice stellen wir Notarinnen und Notaren verschiedene Services zur Verfügung und geben Auskunft über Fortbildungsangebote. Sofern Sie sich dafür interessieren, Notarin oder Notar zu werden, finden Sie im Bereich Karriere ihre erste Anlaufstelle. Dort finden Sie ebenso Hinweise zum Berufsziel Notarfachangestellte/r und eine umfangreiche Stellenbörse.

Studiengang „Wirtschaftsrecht Vertiefung Notariat“

in Kooperation mit der Westfälischen Notarkammer

Das Studium „Wirtschaftsrecht Vertiefung Notariat“ mit dem akademischen Grad „Bachelor of Laws (LL. B.)“ kombiniert betriebswirtschaftliches und rechtswissenschaftliches Know-how mit notarspezifischen Inhalten wie Beurkundungsverfahren und notarspezifischer Vertragsgestaltung. Praxisorientierte Musterfälle und Rollenspiele helfen dabei, Soft Skills wie analytisches Denken und Überzeugungskraft zu stärken.

Der Studiengang bereitet Notarfachangestellte (in Ausbildung oder mit Abschluss), Notarfachwirte sowie Auszubildende oder Absolventen anderer Ausbildungsberufe, die Interesse an Notarangelegenheiten haben oder sich in diese Richtung entwickeln wollen, gezielt auf komplexe Rechtsangelegenheiten wie Erbschafts- und Immobilienkäufe vor. 

Alle Informationen zum Studiengang unter fom.de/bachelor-wirtschaftsrecht-notariat

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Pressemitteilungen / News

Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer (BNotK) finden sie hier.

Alle wichtigen Vollmachten auf einen Blick

Publiziert am 22 Mai 2023 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Ein fataler Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden treffen – auch in jungen Jahren. Keineswegs übernimmt dann der Ehepartner oder ein naher Verwandter automatisch die Rechtsgeschäfte im Namen des Betroffenen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig vorzusorgen. Vollmachtgeber können Personen ihres Vertrauens für den Ernstfall oder bei längeren Abwesenheiten umfassende Entscheidungsbefugnisse erteilen, die sogar über ihren eigenen Tod hinaus wirken. Der Gang zum Notar ist zumeist nicht vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen, um zu verhindern, dass die Gültigkeit der Vollmacht angezweifelt wird. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der gängigsten Vollmachten für Privatleute und Unternehmen.

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Alle wichtigen Vollmachten auf einen Blick
Durch Vollmachten können Vertrauenspersonen für den Ernstfall umfassende Entscheidungsbefugnisse erteilt werden. © Foto: Annika Wischnewsky_unsplash.com

Erbschein ermöglicht Bank- und Immobiliengeschäfte

Publiziert am 08 Mai 2023 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Verstirbt ein naher Verwandter oder guter Freund, steht die Trauer im Vordergrund. Doch wie geht es mit dem Nachlass weiter? Ohne einen Nachweis können Erben weder über Immobilien noch Bankguthaben des Verstorbenen verfügen. Hat der Erblasser nicht mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag vorgesorgt, benötigen Hinterbliebene einen Erbschein, um ihre Ansprüche gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, Banken oder Versicherungen, geltend zu machen.

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Erbschein ermöglicht Bank- und Immobiliengeschäfte
Hat der Erblasser nicht vorgesorgt, benötigen Hinterbliebene einen Erbschein, um ihre Ansprüche geltend zu machen. © Foto: Huskyherz_pixabay.com

Pflichtteilsverzicht – Nur mit notariell beglaubigtem Vertrag

Publiziert am 17 April 2023 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Der Pflichtteil beim Erbe entfällt normalerweise nur in absoluten Ausnahmesituationen. Gelegentlich kommt es jedoch vor, dass Erbberechtigte selbst einen Pflichtteilsverzicht wünschen. Möglich ist dies mit einem Pflichtteilsverzichtvertrag. Erfahren Sie hier, worauf dabei geachtet werden muss.

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Pflichtteilsverzicht – Nur mit notariell beglaubigtem Vertrag
Mit einem Pflichtteilsverzicht können Erbberechtige Angehörige absichern oder Familienbetriebe in ihrem Fortbestand sichern. © Foto: Iakov Filimonov_shutterstock.com