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auf der Internetpräsenz der Westfälischen Notarkammer

Hier finden Sie Informationen über die Westfälische Notarkammer und über das Berufsbild der Notarin / des Notars. Im Bereich Bürgerservice finden Sie Hinweise und Erklärvideos, falls Sie in naher Zukunft die Dienste einer Notarin oder eines Notars in Anspruch nehmen möchten. Unter Notarservice stellen wir Notarinnen und Notaren verschiedene Services zur Verfügung und geben Auskunft über Fortbildungsangebote. Sofern Sie sich dafür interessieren, Notarin oder Notar zu werden, finden Sie im Bereich Karriere ihre erste Anlaufstelle. Dort finden Sie ebenso Hinweise zum Berufsziel Notarfachangestellte/r und eine umfangreiche Stellenbörse.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Kammermitglieder

Die Westfälische Notarkammer gemeinsam mit der Gothaer als Versicherer mit langjähriger Erfahrung und Expertise in der Vermögensschaden-Haftpflicht, dem Notarversicherungsfonds sowie dem Notarversicherungsverein a.G. in Köln bietet ihren Mitgliedern ein exklusives Versicherungskonzept für die Absicherung der Haftpflichtrisiken aus der Notartätigkeit.

Die Notarkammer hat mit der Gothaer einen Gruppenvertrag abgeschlossen, dem alle Mitglieder der Westfälischen Notarkammer mit einem abgestuften Versicherungsschutz beitreten können. Der Gruppenvertrag zeichne sich nicht nur durch sehrt gute Konditionen aus, sondern insbesondere auch dadurch, dass der Notarversicherungsfonds in Köln die Sachverhaltsaufklärung und eine Bewertung angemeldeter Schäden übernimmt. Das Anwaltsrisiko sowie das einer Berufsausübungsgemeinschaft und deren Mitglieder kann zu Vorzugskonditionen ebenfalls bei der Gothaer versichert werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Unterlagen im internen Bereich der Homepage

Sollten Sie die Zugangsdaten für den internen Bereich der Homepage nicht zur Hand haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Westfälischen Notarkammer.

Neue Webseiten zur Gründung einer GmbH & eines Vereins und zu Online-Verfahren

Beabsichtigen Sie die Gründung einer GmbH?
Unter gmbh-gruenden.notar.de stellt die Bundesnotarkammer zahlreiche nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung.

Sie möchten einen Verein gründen?
Die rechtlich einwandfreie Gründung und Führung eines Vereins ist anspruchsvoll. Unter verein-gruenden.notar.de stellt die Bundesnotarkammer zahlreiche nützliche Informationen leicht verständlich und zugleich rechtssicher zur Verfügung.

Sie möchten einfach online zu Ihrem Notar gehen?
Zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch bequem digital und ortsunabhängig erledigen. Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten.
Unter online.notar.de können Sie sich über die notariellen Online-Verfahren informieren und direkt einen neuen Vorgang anlegen.

Neue Webseiten zum Beruf Anwalt & Notar

Sie möchten sich über den Beruf Anwalt & Notar informieren?

Unter www.berufswelt-notar.de erhalten Sie Einblick in die Berufswelt Anwalt & Notar, zu Beispiel Anwaltsnotar/in, Fachangestellte/r, Office Manager/in und Fachwirt/in.

Die Berufe werden von Berufsträgern vorgestellt, die ihre persönliche Geschichte und ihren Werdegang anschaulich beschreiben. Auch aktuelle Blogbeiträge und ein Jobportal finden Sie auf der Website.

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Pressemitteilungen / News

Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer (BNotK) finden sie hier.

Grundschuld löschen: Was nach der Kreditrückzahlung zu tun ist

Publiziert am 12 March 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Nach vollständiger Tilgung eines Immobilienkredits stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Dieser Schritt markiert die erfolgreiche Rückzahlung des Darlehens, bedeutet jedoch nicht das vollständige Ende der Geschäftsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Immobilieneigentümer. Ein wesentlicher Aspekt bleibt häufig unbeachtet: Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld existiert weiterhin.

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Grundschuld löschen: Was nach der Kreditrückzahlung zu tun ist
Wer seine Immobilie abbezahlt hat, erhält von der Bank die Löschungsbewilligung. Der Eigentümer sollte die Grundschuld nun löschen. © Foto: Africa Studio_shutterstock.com

Veranstaltung: Erfolgreiche Unternehmensnachfolge und Erbschaftsplanung

Publiziert am 11 March 2025 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Den meisten Menschen fällt es schwer, sich mit dem eigenen Tod und dessen Folgen zu befassen. Auch viele Unternehmer hadern damit, rechtzeitig die Unternehmensnachfolge zu regeln. Dabei stehen neben der Erhaltung des Lebenswerks die eigene Altersversorgung, die Altersversorgung der Familie und zahlreiche Arbeitsplätze auf dem Spiel. Es ist deshalb sinnvoll, sich über eine geeignete letztwillige Verfügung Gedanken zu machen. Andernfalls könnte im Falle des unerwarteten Todes der komplette Betrieb stillstehen oder eine Person die Nachfolge antreten, die hierfür nicht geeignet ist. Wie aber lässt sich zuverlässig steuern, wer das Unternehmen übernimmt, und Streit hierüber vermeiden? Wie können die Verbliebenden sinnvoll abgesichert werden? Wie wird die Nachlassplanung steuerlich vorteilhaft gestaltet?

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Veranstaltung: Erfolgreiche Unternehmensnachfolge und Erbschaftsplanung
Die Rechtsanwalts-, Notar- und Steuerberaterkammer laden Unternehmer am 3. April in Lübeck zu einer Veranstaltung über Erbrecht ein. © Foto: Werner Pfennig_pexels.com

Sind Erben unterhaltspflichtig?

Publiziert am 26 February 2025 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Viele Menschen möchten sicherstellen, dass ihre Angehörigen finanziell abgesichert sind – auch über den eigenen Tod hinaus. Wer zu Lebzeiten Unterhalt an einen Verwandten zahlt, trägt wesentlich zu dessen Lebensunterhalt bei. Doch was passiert, wenn die unterhaltspflichtige Person verstirbt? Geht die Zahlungsverpflichtung automatisch auf die Erben über oder endet sie mit dem Tod?

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Sind Erben unterhaltspflichtig?
Die Unterhaltspflicht endet mit dem Tod des Zahlenden. © Foto: AMA_shutterstock.com