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Pressemitteilungen / News

Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer (BNotK) finden sie hier.

Lebenslanges Wohnungsrecht ohne Mietkosten

Publiziert am 13 März 2023 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Übertragen Haus- oder Wohnungseigentümer eine selbst genutzte Immobilie bereits zu Lebzeiten an Familienangehörige, können sie sich ein Wohn- oder Wohnungsrecht vorbehalten. Die Überlasser dürfen fortan mietfrei dort wohnen. Dabei handelt es sich um ein persönliches Recht: Die Mitbenutzung durch einen anderen Lebenspartner muss ausdrücklich in der Bestellung gestattet sein. Ein weiterer Vorteil neben der frühzeitigen Regelung des Erbes ist die Ausnutzung des Schenkungssteuerfreibetrages.

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Lebenslanges Wohnungsrecht ohne Mietkosten
Übertragen Hauseigentümer eine selbst genutzte Immobilie zu Lebzeiten an Familienangehörige, können sie sich ein Wohnungsrecht vorbehalten. © Foto: Tima Miroshnichenko_pexels.com

Grundschuld nach Tilgung des Kredits löschen

Publiziert am 27 Februar 2023 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Sobald ein Eigentümer seine Immobilie abbezahlt hat, erhält er von der Bank eine Löschungsbewilligung. Die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kreditnehmer endet damit jedoch noch nicht. Erfahren Sie, warum auch die im Grundbuch eingetragene Grundschuld noch gelöscht werden sollte.

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Grundschuld nach Tilgung des Kredits löschen
Wer seine Immobilie abbezahlt hat, erhält von der Bank die Löschungsbewilligung. Der Eigentümer sollte die Grundschuld nun löschen. © Foto: Africa Studio_shutterstock.com

Fiskalerbschaft – Wenn der Staat erbt

Publiziert am 13 Februar 2023 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wenn ein Verstorbener keine Angehörigen hatte oder diese durch Erbverzicht, Enterbung oder Ähnliches nicht mehr als Erben infrage kommen, erbt im Regelfall der Staat. Eine weitere, wenn auch selten gewählte Möglichkeit ist, dass der Verstorbene in seinem Testament gezielt den Staat als Erben einsetzt. Bei einer solchen Fiskalerbschaft erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz gemeldet hatte. Falls dieses nicht ermittelt werden kann, erbt der Bund.

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Fiskalerbschaft – Wenn der Staat erbt
Wenn ein Verstorbener keine Angehörigen hatte oder diese nicht mehr als Erbe infrage kommen, ist eine Fiskalerbschaft die Folge. © Foto: Ivinskay Svetlana_shutterstock.com