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auf der Internetpräsenz der Westfälischen Notarkammer

Hier finden Sie Informationen über die Westfälische Notarkammer und über das Berufsbild der Notarin / des Notars. Im Bereich Bürgerservice finden Sie Hinweise und Erklärvideos, falls Sie in naher Zukunft die Dienste einer Notarin oder eines Notars in Anspruch nehmen möchten. Unter Notarservice stellen wir Notarinnen und Notaren verschiedene Services zur Verfügung und geben Auskunft über Fortbildungsangebote. Sofern Sie sich dafür interessieren, Notarin oder Notar zu werden, finden Sie im Bereich Karriere ihre erste Anlaufstelle. Dort finden Sie ebenso Hinweise zum Berufsziel Notarfachangestellte/r und eine umfangreiche Stellenbörse.

Studiengang „Wirtschaftsrecht Vertiefung Notariat“

in Kooperation mit der Westfälischen Notarkammer

Das Studium „Wirtschaftsrecht Vertiefung Notariat“ mit dem akademischen Grad „Bachelor of Laws (LL. B.)“ kombiniert betriebswirtschaftliches und rechtswissenschaftliches Know-how mit notarspezifischen Inhalten wie Beurkundungsverfahren und notarspezifischer Vertragsgestaltung. Praxisorientierte Musterfälle und Rollenspiele helfen dabei, Soft Skills wie analytisches Denken und Überzeugungskraft zu stärken.

Der Studiengang bereitet Notarfachangestellte (in Ausbildung oder mit Abschluss), Notarfachwirte sowie Auszubildende oder Absolventen anderer Ausbildungsberufe, die Interesse an Notarangelegenheiten haben oder sich in diese Richtung entwickeln wollen, gezielt auf komplexe Rechtsangelegenheiten wie Erbschafts- und Immobilienkäufe vor. 

Alle Informationen zum Studiengang unter fom.de/bachelor-wirtschaftsrecht-notariat

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Pressemitteilungen / News

Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer (BNotK) finden sie hier.

Eigentumswohnung: Rechte, Pflichten und wichtige Überlegungen vor dem Kauf

Publiziert am 11 September 2024 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Der Erwerb einer Eigentumswohnung bedeutet mehr als nur den Besitz der eigenen vier Wände. Käufer werden Teil einer Eigentümergemeinschaft, die gemeinsam das Grundstück und die Immobilie besitzt. Vor diesem wichtigen Schritt empfiehlt sich ein genauer Blick in die Teilungserklärung. Dieses Dokument gibt Aufschluss über die zukünftigen Flächen, die nur den Neubesitzern gehören, das Gemeinschaftseigentum sowie etwaige Sondernutzungsrechte. Beim Kauf eines KfZ-Stellplatzes ist zu beachten, dass dieser entweder ausdrücklich im Wohnungsgrundbuch beziehungsweise in der Teilungserklärung vermerkt oder mit einer eigenen Grundbuchbezeichnung (Teileigentumsgrundbuch) explizit im Kaufvertrag aufgeführt sein muss. Als neuer Eigentümer wird man Teil einer Gemeinschaft, deren Zustimmung für bestimmte Umbaumaßnahmen oder eine gewerbliche Nutzung erforderlich ist. Zu berücksichtigen sind auch die monatlichen Kosten für die Verwaltung und Instandhaltung der gesamten Immobilie.

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Eigentumswohnung: Rechte, Pflichten und wichtige Überlegungen vor dem Kauf
Potenzielle Käufer einer Eigentumswohnung sollten die Teilungserklärung einsehen, um sich über die Eigentumsverhältnisse zu informieren. © Foto: Sigmund_unsplash.com

Wann das Grundstück nicht bebaut werden darf

Publiziert am 26 August 2024 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Insbesondere für junge Familien ist das Eigenheim ein wichtiges Lebensziel. Der Weg dorthin fängt oft mit dem Erwerb eines geeigneten Grundstücks an. Doch hier können schon die ersten Herausforderungen lauern: Nicht jedes Grundstück ist ohne Weiteres bebaubar. Selbst Flächen, die von der Gemeinde grundsätzlich für die Wohnbebauung ausgewiesen sind, dürfen unter Umständen erst nach Jahren oder sogar Jahrzehnten tatsächlich bebaut werden.

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Wann das Grundstück nicht bebaut werden darf
Käufer sollten genau "hinschauen": Nicht jede Fläche, die von einer Stadt oder Gemeinde zum Verkauf angeboten wird, ist Bauland. © Magda Ehlers_pexels.com

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll, wann sittenwidrig?

Publiziert am 12 August 2024 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Vor allem junge Paare haben oft Bedenken, das Thema Ehevertrag anzusprechen. Zu groß ist die Angst, der Partner könnte mangelndes Vertrauen unterstellen. Abhängig vom Einzelfall kann ein Ehevertrag sehr sinnvoll sein, um beispielsweise güterrechtliche Vereinbarungen für den Fall einer Scheidung zu treffen. So ersparen sich Betroffene möglicherweise eine komplizierte und teure Bewertung von Vermögensgegenständen, insbesondere im Anfangsvermögen. Zudem können die Partner Vereinbarungen treffen, um bei einem Ehe-Aus Streit und unnötige Kosten für Folgeprozesse zu vermeiden. Der Ehevertrag kann vor oder während der Ehe und sogar bei einer bevorstehenden Scheidung geschlossen werden. Dann ist die Rede von einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Die Beurkundung muss durch einen Notar erfolgen. Andernfalls ist der Ehevertrag nicht gültig.

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Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll, wann sittenwidrig?
Junge Paare zögern oft, über einen Ehevertrag zu sprechen. Je nach Einzelfall kann dies jedoch sehr sinnvoll sein. © Foto: Daria Obymaha_unsplash.com