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auf der Internetpräsenz der Westfälischen Notarkammer

Hier finden Sie Informationen über die Westfälische Notarkammer und über das Berufsbild der Notarin / des Notars. Im Bereich Bürgerservice finden Sie Hinweise und Erklärvideos, falls Sie in naher Zukunft die Dienste einer Notarin oder eines Notars in Anspruch nehmen möchten. Unter Notarservice stellen wir Notarinnen und Notaren verschiedene Services zur Verfügung und geben Auskunft über Fortbildungsangebote. Sofern Sie sich dafür interessieren, Notarin oder Notar zu werden, finden Sie im Bereich Karriere ihre erste Anlaufstelle. Dort finden Sie ebenso Hinweise zum Berufsziel Notarfachangestellte/r und eine umfangreiche Stellenbörse.

Studiengang „Wirtschaftsrecht Vertiefung Notariat“

in Kooperation mit der Westfälischen Notarkammer

Das Studium „Wirtschaftsrecht Vertiefung Notariat“ mit dem akademischen Grad „Bachelor of Laws (LL. B.)“ kombiniert betriebswirtschaftliches und rechtswissenschaftliches Know-how mit notarspezifischen Inhalten wie Beurkundungsverfahren und notarspezifischer Vertragsgestaltung. Praxisorientierte Musterfälle und Rollenspiele helfen dabei, Soft Skills wie analytisches Denken und Überzeugungskraft zu stärken.

Der Studiengang bereitet Notarfachangestellte (in Ausbildung oder mit Abschluss), Notarfachwirte sowie Auszubildende oder Absolventen anderer Ausbildungsberufe, die Interesse an Notarangelegenheiten haben oder sich in diese Richtung entwickeln wollen, gezielt auf komplexe Rechtsangelegenheiten wie Erbschafts- und Immobilienkäufe vor. 

Alle Informationen zum Studiengang unter fom.de/bachelor-wirtschaftsrecht-notariat

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Pressemitteilungen / News

Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer (BNotK) finden sie hier.

Wie kinderlose Ehepaare ihr Erbe regeln

Publiziert am 13 March 2024 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Kinderlose Ehepaare denken oft, dass der überlebende Partner automatisch alles erbt, wenn der andere stirbt. Daher halten sie ein Testament für unnötig. Doch das ist ein weit verbreitetes Missverständnis, das schwerwiegende Konsequenzen für den zurückbleibenden Partner haben kann. Bei der Frage, wie der überlebende Partner am besten abzusichern ist, helfen Notare durch fachliche Beratung.

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Wie kinderlose Ehepaare ihr Erbe regeln
Sorgen kinderlose Paare nicht mit einem Testament vor, kann das schwerwiegende Konsequenzen für den länger lebenden Partner haben. © Foto: Gustavo Fring_pexels.com

Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer zum Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf Gerichtsverfahren

Publiziert am 28 February 2024 von Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer lädt zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Welchen Einfluss kann die Künstliche Intelligenz auf Gerichtsverfahren haben?“ ein. Im Fokus der Diskussion stehen die Chancen, Risiken und Grenzen, die sich durch den Einsatz von selbstlernenden Systemen für den Rechtsberatungsmarkt ergeben. Mit Klaus Meyer-Cabri, Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung D – Bessere Rechtssetzung; Digitale Gesellschaft und Innovation; Europaangelegenheiten und internationale Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Justiz, und Isabelle Biallaß, Leitung des Think Tanks Legal Tech & KI in der Justiz NRW, Richterin am Amtsgericht Essen und Mitglied im Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstags e. V., werden zwei renommierte Experten aus Politik und Justiz an der Veranstaltung teilnehmen.

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Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer zum Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf Gerichtsverfahren
Am 20.03.2024 lädt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Welchen Einfluss kann die Künstliche Intelligenz auf Gerichtsverfahren haben?“ ein.

Neues Register für GbR

Publiziert am 02 February 2024 von Westfaelische Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Zum 1. Januar 2024 sind wichtige gesetzliche Neuerungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft getreten. GbR, die auch als BGB-Gesellschaften bezeichnet werden, können sich seit dem Jahreswechsel in einem Gesellschaftsregister anmelden. Sie erhalten zudem eine eigene Rechtspersönlichkeit. Eine allgemeine Pflicht zur Registrierung besteht nicht, bietet jedoch Vorteile und ist auch für bestehende GbR möglich.

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Neues Register für GbR
GbR können sich seit dem 1. Januar 2024 in einem Gesellschaftsregister anmelden. © Foto: Scott Graham_unsplash.com