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Termine für die Fort- und Weiterbildung
Fach-Fortbildungen
Gestaltungen im Pflichtteilsrecht 7. Juni 2013
Hotel Bredeney, Theodor-Althoff-Straße 5, 45133 Essen
Tagungszeiten:
10.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Referenten:
Sebastian Herrler, Notar a. D., Geschäftsführer des DNotI, Würzburg
Dr. Gabriele Müller, Rechtsanwältin, Leiterin des Referats für Familien- und Erbrecht des DNotI, Würzburg
Zur Veranstaltung:
Bei den Mandanten gilt der Notar als Spezialist unter den Rechtsberatern für pflichtteilsrechtliche Fragestellungen: Wie wirken sich lebzeitige Zuwendungen auf Pflichtteilsansprüche aus? Wie sind einzelne Nachlasspositionen, wie z.B. Gesellschaftsbeteiligungen, bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen? Wie können durch lebzeitige Rechtsgeschäfte spätere Pflichtteilsansprüche reduziert werden? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es hierfür im Rahmen von Verfügungen von Todes wegen? Kann ein ggf. drohender Gläubigerzugriff bzw. Zugriff des Sozialhilfeträgers verhindert werden?
Die in das Veranstaltungsprogramm des Fachinstituts für Notare neu aufgenommene Veranstaltung will dem Notar das notwendige Know-how vermitteln, um alle praxisrelevanten Fragen zum Pflichtteilsrecht schnell und zuverlässig beantworten zu können. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Änderungen des Pflichtteilsrechts durch die Erbrechtsreform 2010 sowie die aktuelle Rechtsprechung.
Die Autoren sind aus ihrer langjährigen Gutachtenpraxis am DNotI mit allen Facetten des Pflichtteilsrechts bestens vertraut und durch vielfältige Publikationen auf dem Gebiet auch wissenschaftlich ausgewiesen.
Arbeitsprogramm
I.
Bedeutung des Pflichtteilsrechts in der notariellen Praxis (Müller)
II.
Wer kann? – Pflichtteilsberechtigte Personen; Ausweitung des Kreises zur Pflichtteilsminimierung? (Müller)
III.
Überblick über die wichtigsten pflichtteilsrechtlichen Anspräche
(§§ 2303, 2305, 2306, 2307, 2325, 2329) (Herrler)
IV.
Entstehung, Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Pflichtteilsanspruchs (Herrler)
V.
Aktiva und Passiva zur Zeit des Erbfalls – zur Bewertung des pflichtteilserheblichen Nachlasses nach den §§ 2311 ff. BGB (Herrler)
VI.
Ausschaltung des Pflichtteils durch Vertrag (Pflichtteilsverzicht) (Müller)
1.
Form und sonstige Wirksamkeitsvoraussetzungen; Frage der Sittenwidrigkeit
2.
Beschränkungsmöglichkeiten
3.
Praxishäufige Pflichtteilsverzichte (mit Mustern)
VII.
Lebzeitige Vermögensübertragungen und Pflichtteil (Herrler)
1.
Anrechnung und Ausgleichung im Pflichtteilsrecht (§§ 2315, 2316 BGB)
2.
Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB)
a)
Abfindung für Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht
b)
Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung
c)
Zuwendungen zur angemessenen Altersvorsorge
d)
Niederstwertprinzip
e)
Anlauf der 10-Jahres-Frist,insbesondere bei vorbehaltenen Nutzungs- (Nießbrauch, Wohnungsrecht) und Rückforderungsrechten
f)
Anwendungsbereich der neuen Abschmelzungsregelung (Mü)
VIII.
Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft? – Beeinflussung des Pflichtteils durch Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge und richtige Güterstandswahl; Pflichtteilsfestigkeit der Güterstandsschaukel (Müller)
IX.
Unternehmensnachfolge: Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen zur Reduzierung des Pflichtteils (Herrler)
X.
Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten und Notar – zu Bedeutung und Inhalt notarieller Nachlassverzeichnisse nach § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB (Müller)
XI.
Verträge zugunsten Dritter, insbesondere Lebensversicherungsverträge und Pflichtteil (Herrler)
XII.
Verhinderung des Gläubigerzugriffs (Herrler)
1.
Pfändbarkeit des Pflichtteilsanspruchs?
2.
Pflichtteilsanspruch in Insolvenz und Wohlverhaltensperiode
3.
Pflichtteilsanspruch und Hilfe für Arbeitssuchende nach SGB II (Hartz IV)
4.
Überschuldeten- bzw. Bedürftigentestament
XIII.
Pflichtteilsvermeidung und –gestaltung im Rahmen von Verfügungen von Todes wegen (Müller)
1.
Zwingendes Pflichtteilsrecht als Gestaltungsgrenze
2.
Pflichtteilsentziehung nach neuem Recht
3.
Trennungslösungen (Vor- und Nacherbfolge, Vor- und Nachvermächtnis, Herausgabevermächtnis)
4.
Besondere Gestaltungssituationen (Behindertentestament/Geschiedenentestament)
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Sie können sich ab sofort anmelden. Ein Anmeldeformular kann bei der Geschäftsstelle der Westfälischen Notarkammer angefordert werden.
Hinweise:
Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt abgesagt werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Dozentenwechsels, wird das DAI die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstatten wir Ihnen umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des DAI.
Schriftliche Um- und Abmeldungen sind bis 10 Tage vor Tagungsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro möglich. Danach ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten.
Jedem Teilnehmer wird automatisch und kostenlos unmittelbar nach der Veranstaltung eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung unter Ausweisung der Stundenzahl zugesandt. Diese Teilnahmebescheinigung ist gleichzeitig ein Fortbildungsnachweis. Gem. § 14 Abs. 6 BNotO hat sich jeder Notar in dem für seine Amtstätigkeit erforderlichen Umfang fortzubilden; die Richtlinien der Notarkammern treffen weitere Bestimmungen. Mit der Vorlage des Fortbildungsnachweises kann die Erfüllung der Fortbildungspflicht auf Anfrage der Notarkammer oder Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden.
******************************************************************************** Das Landwirtschaftsrecht in der notariellen Praxis 15. Juni 2013
Bürgerhaus Telgte, Baßfeld 4-6, 48291 Telgte
Tagungszeiten:
10.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Referenten:
Hans-Josef Hartmann, Rechtsanwalt, Geschäftsführer HLBS, Sankt Augustin
Professor Dr. agr. Karsten Witt, Rechtsanwalt und Notar a.D., Kiel
Zur Veranstaltung:
Das Landwirtschaftsrecht weist viele Besonderheiten auf, die sich durch die notarielle Praxis verfestigt und verfeinert haben. Gerade im Bereich der Höfeordnung gibt es zahlreiche Probleme. Ein Übergabevertrag kann nicht ordnungsgemäß gestaltet werden, wenn diese Probleme nicht vertraglich gelöst sind. Im Mittelpunkt dieser Tagung stehen die Vorbereitung der Generationsfolge, Auswahl des Betriebsnachfolgers, Abfindungen der weichenden Erben ein-schließlich der Nachlassabfindungsproblematik des § 13 HöfeO, Verlust der Hofeigenschaft und Sonderheiten der Landgutregelung gem. §§ 2049, 2312 BGB. Zudem werden damit auftretende steuerrechtliche Aspekte beleuchtet. Die land- und forstwirtschaftlichen Bilanzierungsgrundsätze zwingen außerdem zu besonderen Vertragsgestaltungen. Behandelt werden im Laufe der Tagung u.a. auch die Übergabe eines Landgutes, die gesetzliche Hoferbfolge, die Erbfolge durch Verfügungen von Todes wegen und der Hofübergabevertrag einschließlich der kostenrechtlichen Privilegierung. Am Beispiel eines dem Skript beigefügten Hofübergabevertrages werden Anregungen für die praktische Gestaltung gegeben.
Die Tagung, die sich an Notare und angehende Notare wendet, beschäftigt sich mit praxisrelevanten Fragen. Die Darstellung und Erläuterung erfolgt an Hand einer umfangreichen Tagungsunterlage, in der die neueste Rechtsprechung und aktuelle Literaturmeinungen berücksichtigt wurden.
Arbeitsprogramm
1. Vorbereitung des Generationswechsels
- Betriebssituation (Verlust der Höfeeigenschaft, Kooperation, alternative
Energien u.a.)
- Geeigneter Betriebsnachfolger (Ausbildung, Übergabeabsicherung,
Übergabevertrag auf Dritte, Gesellschaftsgründungen)
- Anordnung der Landgutsregelung gem. § 2049 BGB
2. Gesetzliche Erbfolge
- in einem landwirtschaftlichen Betrieb nach BGB
- Hoferbfolge gem. §§ 4 - 7 HöfO
- Landgutsregelung
3. Pflichtteilsrecht
- Verkehrswerte gem. § 2311 BGB
- Hofeswert gem. § 12 HöfO
- Anpassung des Einheitswertes
- Ertragswert beim Landgut gem. §§ 2049, 2312 BGB
- Pflichtteilsergänzungsanspruch § 2325 BGB mit "Abschmelzregelung" § 2325 Abs.
3 BGB
- Gegenüberstellung der Abfindungen
4. Hof im Sinne der Höfeordnung (Tatbestandsmerkmale gem. § 1 HöfO)
- der Hofeigenschaft, insbesondere Leistungsfähigkeit des Betriebes
- Wiederanspannen eines aufgegebenen Betriebes
- Form des Generationswechsels
- Testament (mit Testamentsvollstreckung und ergänzend einer notariellen
Vollmacht; vorbereitender Ehevertrag für den designierten Übernehmer)
- gemeinschaftliches Testament
- Erbvertrag mit Regelung der Abfindungsansprüche und
Pflichtteilsverzichtserklärungen der weichenden Erben
- gleitende Hoferbfolge mit Pachtvertrag, formlose Hoferbenbestimmung gem. § 7
Abs. 2 HöfO
5. Hofübergabevertrag gem. § 17 HöfO
- Einbeziehung aller gesetzlichen Erben
- Übergabezeitpunkt
- Auswahl des Übernehmers (Neigung und Eignung, Wirtschaftsfähigkeit)
- Prüfung der Hofeigenschaft
- vollständige Erfassung aller Hofesflächen
- Mitgliedsrechte, Zahlungsansprüche usw.
- Auflagen
- Regelung der Ansprüche weichender Erben
- Altenteilsrechte des Ehepartners
- Form (notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Beteiligten)
- überlebender Ehegatte
- Verwaltungs- und Nutzungsrecht gem. § 14 Abs. 1 HöfO
- Inhalt des Altenteils
- Baraltenteil
- Nießbrauchsrechte
- Naturalleistung
- Hege und Pflege
- Grundbucheintrag als Reallast
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Sie können sich ab sofort anmelden. Ein Anmeldeformular kann bei der Geschäftsstelle der Westfälischen Notarkammer angefordert werden.
Hinweise:
Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt abgesagt werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Dozentenwechsels, wird das DAI die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstatten wir Ihnen umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des DAI.
Schriftliche Um- und Abmeldungen sind bis 10 Tage vor Tagungsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro möglich. Danach ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten.
Jedem Teilnehmer wird automatisch und kostenlos unmittelbar nach der Veranstaltung eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung unter Ausweisung der Stundenzahl zugesandt. Diese Teilnahmebescheinigung ist gleichzeitig ein Fortbildungsnachweis. Gem. § 14 Abs. 6 BNotO hat sich jeder Notar in dem für seine Amtstätigkeit erforderlichen Umfang fortzubilden; die Richtlinien der Notarkammern treffen weitere Bestimmungen. Mit der Vorlage des Fortbildungsnachweises kann die Erfüllung der Fortbildungspflicht auf Anfrage der Notarkammer oder Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden.
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