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Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer
Aufgrund des § 78 Abs. 1 Nr. 5 der Bundesnotarordnung (BNotO)
hat die Bundesnotarkammer die nachfolgenden Empfehlungen für
die von den Notarkammern nach § 67 Abs. 2 BNotO zu erlassenden
Richtlinien beschlossen. Die Empfehlungen der Bundesnotarkammer
dienen dem Schutz des Vertrauens, das dem Notar entgegengebracht
wird, und der Wahrung des Ansehens des Berufsstandes. Sie sind ungeachtet
der unterschiedlichen Organisationsformen Ausdruck des einheitlichen
Notariats in Deutschland.
I.
Wahrung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars
II.
Das nach § 14 Abs. 3 BNotO zu beachtende Verhalten
III.
Wahrung fremder Vermögensinteressen
IV. Pflicht zur persönlichen Amtsausübung
V. Begründung, Führung, Fortführung und Beendigung
der Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung oder sonstiger
zulässiger beruflicher Zusammenarbeit sowie zur Nutzung gemeinsamer
Geschäftsräume
VI.
Die Art der nach § 28 BNotO zu treffenden Vorkehrungen
VII.
Auftreten des Notars in der Öffentlichkeit und Werbung
VIII.
Beschäftigung und Ausbildung der Mitarbeiter
IX.
Grundsätze zu Beurkundungen außerhalb des Amtsbereichs
und der Geschäftsstelle
X.
Fortbildung
XI.
Besondere Berufspflichten im Verhältnis zu anderen Notaren,
zu Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten und anderen Beratern
seiner Auftraggeber
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